Kommentar zu Gleichstellungsgesetz: Gleichheit braucht kein Gesetz
Nicht mit Gesetzen, sondern mit Macht setzt man Gleichberechtigung durch.
Um die Gleichberechtigung von Frauen wirklich durchzusetzen, braucht es kein Gesetz. Es braucht dazu Macht. Ein Gesetz kann man nämlich ganz einfach ignorieren. So wie der Senat es mit der Vorgabe im Betriebegesetz gemacht hat, laut der das Gleichstellungsgesetz unter anderem auch für den Vorstand der Verkehrsbetriebe gelten soll. Als dort ein Posten frei war, wurde der jedoch - entgegen den Buchstaben des Gesetzes - nicht offen ausgeschrieben, wodurch mehr Frauen sich hätten bewerben können. Stattdessen wurde der Posten intern besetzt. Mit einem Mann.
Das zeigt: Die tollsten Vorschriften im Gesetz helfen nichts, wenn die selbsternannten Herren der Schöpfung sie einfach nicht beachten. Damit Frauen gleichberechtigt werden, braucht es offenbar nicht nur ein Gesetz, sondern auch die Drohung mit einem empfindlichen Übel.
Der Vorschlag der SPD-Frauen für ein neues Gleichstellungsgesetz enthält solche wirksamen Sanktionsmechanismen. Zum Beispiel soll die Klage der Frauenvertreterin der Behörde oder des Betriebes gegen eine Stellenbesetzung aufschiebende Wirkung haben: Die Stelle kann also zunächst nicht besetzt werden, sondern muss offen bleiben. Das wirkt - und stärkt auch sonst die Verhandlungsposition der Frauenbeauftragten.
Der Entwurf ist somit gut geeignet, um die Gleichstellung im Beruf zu fördern. Und so ein Gesetz ist zumindest noch so lange notwendig, wie Frauen diskriminiert werden - denn wer die gleiche Macht hat, braucht kein Gleichstellungsgesetz mehr.
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