Kommentar muslimische Lehrer: Berufsverbot nach Bayern-Art
Bayern verweigert einem Realschullehrer die Verbeamtung, weil ihm eine islamistische Gesinnung unterstellt wird. Integration geht anders.
D ie deutsche Islampolitik ist nicht frei von Widersprüchen. Gerade erst plädiert Außenminister Westerwelle mit Blick auf den Arabischen Frühling dafür, auch mit Islamisten zu reden, sofern sich diese zu Demokratie und Menschenrechten bekennen. Und Bundeskanzlerin Angela Merkel wirbt in ihrer aktuellen Videobotschaft um mehr Migranten im öffentlichen Dienst.
Doch was macht Bayern? Es verweigert einem Realschullehrer die Verbeamtung, weil ihm eine islamistische Gesinnung unterstellt wird, obwohl er sich zu Verfassung und Demokratie bekennt.
Zwar ist die "Muslimische Jugend", in der sich der Lehrer engagierte, umstritten: einerseits wurden die interreligiösen Dialogprogramme dieses Jugendverbands in der Vergangenheit gelobt und sogar staatlich gefördert. Andererseits wird der Verband in mehreren Bundesländern vom Verfassungsschutz beobachtet. Aber nur in Deutschland ist es möglich, wegen der Mitgliedschaft in einem legalen Verband nicht in den Staatsdienst aufgenommen zu werden. Und Bayern war hier schon immer besonders streng.
Neu ist, dass sich das staatliche Misstrauen nicht mehr vor allem gegen Linke, sondern gegen Muslime richtet. Bedauerlich, dass sich auch die bayrische Justiz dieser restriktiven Haltung von Verfassungsschutz und Schulbehörde anschließt.
Damit bleibt dem betroffenen Lehrer eine Karriere an einer staatlichen Schule in Bayern versagt. Wenn er nach diesem Berufsverbot auf bayrische Art nicht in Berufung gehen will, kann er es zwar immer noch in einem anderen Bundesland versuchen, oder er kann sich an einer muslimischen Privatschule bewerben, von denen es auch in Deutschland immer mehr gibt.
Beides aber trägt nicht zur Integration bei. Sondern zur Ausgrenzung von unbequemen Muslimen aus der Mitte der Gesellschaft.
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