Das hat der Ulli Schulte aber fein geschrieben! So richtig fürs Herz und gegen die bösen Feinde des kleinen Mannes auf der Strasse, hier die doofen RichterInnen (SCNR).
Die "Tradition" der Rechtsprechung im deutschen Arbeitsrecht ist, vorsichtig ausgedrückt, arbeitnehmerfreundlich. Sowohl Gesetzgeber als auch Justiz erkennen die schwächere Position des Arbeitnehmers und schützen seine Interessen. Wer das anders sieht sollte sich einmal das Arbeitsrecht anderer Länder, z.B. der Schweiz ansehen.
Was als "irrwitzige Härte" und "kleinkariert" bezeichnet wird ist auch im Strafgesetz
(§ 248a StGB Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen) geregelt, also ein Straftatbestand.
Ach ja, der "gesunde Menschenverstand" wird auch gefordert! OK, der Ulli Schulte und der blöde Hilfstrainer Maier zapfen Bier beim Sommerfest des Sportvereins und kassieren auch ab. Und weil der Maier gerade noch einen Euro für die Zigaretten braucht nimmt er den aus der Kasse. Ha, denkt der Ulli Schulte, jetzt hab' ich dich an den E...! Und geht beim Vorstand petzen, denn den Maier wollte er schon immer loshaben. Tja, "gesunder Menschenverstand", was macht Du nun?
Mag der Vorstand den Maier, so wird er wohl bleiben dürfen; Mag er ihn nicht, so wird er wohl gehen müssen. Das Urteil ist kein Skandal, sondern berücksichtigt eben auch die Interessen des Arbeitgebers.
Also, Ulli, in der Bundesrepublik Deutschland gibt es keine Gesinnungsurteile, bei welchen primär nach dem Motiv und erst sekundär nach der Tat geurteilt wird.
Dass der Arbeitgeber sicherlich auch andere Motive für die Kündigung hatte sagt uns der "gesunde Menschenverstand". Die Justiz hat jedoch nicht das Recht, ihm das Recht auf Kündigung eines Arbeitsverhältnisses aus wichtigem Grund bei Vorliegen eines wichtigem Grundes (und das ist Unterschlagung) abzusprechen mit dem Argument, er habe andere, nicht kündigungsrelevante Gründe für die Entfernung des Mitarbeiters.
Betriebsräte und Gewerkschafter wissen, dass sie bei vielen Arbeitgebern auf der Hut sein müssen und die Weste immer sauber bleiben muss. So gesehen hat Frau E. nur den Fehler gemacht, sich erwischen zu lassen.
Urteile des Arbeitsgerichts sind nie "aus dem Bauch heraus" gesprochen, da hier immer das Interesse des Arbeitgebers und das des Arbeitnehmers kollidieren. Hier bei subjektiv falschen Urteilen von "kleinkariert" und "Skandal" zu sprechen trifft das Problem nicht.
Bitte, bitte jetzt nicht böse auf mich sein, Ulli, ich finde es auch ungerecht was die doofen Tengelmänner da mit der armen Frau E. abziehen. Aber das ist nicht der Justiz oder dem Gesetzgeber anzulasten.
Sieh es doch einmal so:
Eine Kuratorin (sic!) bewirbt sich als Thekenmaus am "Infopoint" eines Kulturbetriebes und wird abgelehnt. Auf Rückfrage nach den Gründen erklärt ihr eine Mitarbeiterin des Betriebes, ohne dazu rechtlich verpflichtet zu sein, es sei die fehlende "Muttersprache Deutsch".
Dieser unnötige Fauxpas der Mitarbeiterin kostet den Betrieb drei Monatsentgelte und die Gerichts- und eigenen Prozesskosten und bringt ihm darüber hinaus den Vorwurf ein, rassistisch, ausländerfeindlich und diskriminierend zu sein. Und das alles nur, weil eine Mitarbeiterin nicht kompetent im Arbeitsrecht (hier AGG) war. Ist das gerecht?
Oder sollte das AGG nicht besser die Unternehmen drankriegen, die formal rechtskonform agieren aber in der Praxis eine rassistische, xenophobe und sexistische Mitarbeiterpolitik betreiben. Ja, schon, aber das kann es eben gerade nicht, weil die Personalverantwortlichen dieser Unternehmen wissen, wie sie sich juristisch korrekt verhalten müssen. Es trifft also nur die, welche sich "hereinlegen" lassen. Genau so wie im Fall der Frau E.
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