Kommentar Vertreibung Obdachloser: Die besseren Hardliner
Obdachlose haben ein Recht sich vor dem und im Hauptbahnhof aufzuhalten.
D ie Vertreibung von Obdachlosen am Hamburger Hauptbahnhof ist im vollen Gange. Die Tinte unter dem Überlassungsvertrag für das Hausrecht am Bahnhofsvorplatz war noch nicht trocken, da marschierte die „DB Sicherheit“-Armee auf und verwies ungebetene Gäste des Platzes.
Hamburgs Sozialdemokraten zeigen mal wieder, dass sie die besseren Hardliner sind, was das Vertreiben von Randgruppen betrifft, die das chice Bild einer gentrifizierten Stadt stören könnten – gerade am Bahnhofsvorplatz, wo viele Touristen in ihre Hotels pilgern. Die Sozis nehmen bewusst in Kauf, dass sie rechtswidrig vorgehen. Motto: Erstens klagt schon keiner, und wenn doch, was schert’s, wenn in zehn Jahren ein Urteil fällt. Arbeit getan!
Dabei ist die Rechtslage schon heute jedem klar, der nur einen Blick in das Verfassungsgerichts-Urteil zum Frankfurter Flughafen wirft. Denn auch ein Bahnhof des Staatsunternehmens Deutsche Bahn ist öffentlicher Raum.
Und wenn der neue Chef des zuständigen Bezirksamtes, Andy Grote (SPD), der sich beim Netzwerk „Recht auf Stadt“ als „Andy G., kämpfender Mieter“ präsentierte, ernst genommen werde will, sorgt er dafür, dass die Obdachlosen einen Raum in der warmen Wandelhalle des Bahnhofs erhalten. Dann könnte draußen die nervtötende Klassikmusik, durch die sie abgeschreckt werden sollten, endlich abgeschaltet werden.
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