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Kommentar UnterhaltsrechtEin problematisches Urteil

Barbara Dribbusch
Kommentar von Barbara Dribbusch

Das Urteil des Bundesgerichtshof zum Unterhaltsrecht fragt nicht, welche nervliche und zeitliche Belastung die Betreuung eines Kindes mit sich bringt. Ein Fehler.

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Barbara Dribbusch
Redakteurin für Soziales
Redakteurin für Sozialpolitik und Gesellschaft im Inlandsressort der taz. Schwerpunkte: Arbeit, soziale Sicherung, Psychologie, Alter. Bücher: "Schattwald", Roman (Piper, August 2016). "Können Falten Freunde sein?" (Goldmann 2015, Taschenbuch).
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9 Kommentare

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  • C
    Comment70

    Als jammernde Memme, die ohnehin selber Schuld ist, an der Tatsache, dass mir lediglich eine der regelmäßigen "Recht"sprechung entsprechende Umgangsregelung möglich ist, weil die Mutter die Kinder weit genug entführte, habe ich mich als "Schuldiger" dazu entschlossen, meinen Platz den vermeintlich Besseren zur Verfügung zu stellen.

    Vater und Partner werde ich in absehbarer Zeit nicht mehr werden, nicht nach derzeit gültigem deutschem "Familien"recht und erst recht nicht mehr mit Frauen die Familie ausschließlich als Business betrachten und ihrerseits das Klagelied der selbstgewählten, unerträglichen Belastungen trällern.

  • IL
    Iris Lehnert

    Fakt ist doch, dass die wenigsten Väter wirklich bereit dazu sind, ein unter 7-jähriges Kind dauerhaft zu betreuen. Erst wenn der Nachwuchs ganz gepflegt mit DVDs ruhigestellt werden kann, entdecken die meisten ihre Vatergefühle und schreien nach mehr Zeit mit dem Kind. Und jetzt sollen also die alleinerziehenden Frauen, die vielleicht sogar dummerweise 2 Kinder haben, also etwa einen Vier- und einen Fünfjährigen, auch noch Vollzeit arbeiten. vielleicht sollte der Gesetzgeber erstmal ein paar Arbeitsplätze bereitstellen. Als Lehrerin kann man mit Kindern ja noch punkten. aber in der freien Wirtschaft? Wo gibt's da ne Vollzeitstelle, bei der ich, wie im vorliegenden Fall, ein bis 16 Uhr betreutes Kind abholen kann? Wer hat bei einer Vollzeitstelle um 15.45 Feierabend??????

  • M
    Mackenzie

    Es ist erschreckend wie selbstgefällig geschiedene Väter jammern. Wenn sie sich schon nicht genau zur Hälfte um die Erziehung des Kindes kümmern, meist mit dem Hinweis darauf, dass sie ja soviel arbeiten, dann sollen sie doch wenigstens dafür bezahlen, dass nun ihre Frau ihre Arbeit am Kind macht. Das ist doch nur gerecht, dass die Frau für die Leistung, die sie an auch immer noch seinem Kind erbringt, von ihrem Ex, der nach der Arbeit nicht noch spielen, kochen, waschen, zuhören und vorlesen muss, Geld haben will.

    Alles keine Männer mehr, nur noch Memmen.

    (Wenn übrigens ein Vater nur zwei Tage im Monat sein Kind sehen darf, dann hat das Gründe in der Person des Vaters, die ich lieber gar nicht genau wissen will.)

  • B
    Beppo

    @Irene

     

    "warum tun das dann nicht die Männer? "

    Weil die Mütter die Kinder an sich reißen und die Väter noch nicht mal den Mindestumgang wiksam durchsetzen können.

    Die eine Hälfte, weil ihnen das Sorgerecht vorenthalten wird, die andere Hälfte, weil man als Vater nur ein Zustimmungsrecht hat.

     

    Ich und Tausende Andere Väter kämpfen seit Jahren um das RECHT, ihre Kinder betreuen zu dürfen. Dies ist aber in Deutschland immer noch das Privileg der Mütter.

    Was sie aber natürlich nicht daran hindert, sich über dieses, meist selbstgewählte Schicksal in schrillen Tönen zu beklagen.

    Ich kenne keine Mutter, die wirklich mit dem Vater tauschen würde.

  • S
    stefan

    Ich kann das Geheule nicht mehr hören. Dann gebt mir doch endlich mein Kind (weil ich bin Vater ohne Sorgerecht, also Zahlesel und darf gar nix!!!) Mutti darf zu Hause sein, die ganze Zeit und ich darf Betreuungsunterhalt bezahlen, mehr nicht!!! Sorgerecht = Null, Umgang max. 2 Tage im Monat. Dabei könnte ich Vollzeit arbeiten gehen UND das Kind betreuen. Mutti kann dann Vollzeit arbeiten gehen, aber nein. SIE WILL NICHT!!!!!

  • TG
    Thomas Göbel

    Scheint, da hat die Mutter bereits ein Jahr nach der Geburt Ihres Sohnes den Grundstein für die jetzige Entscheidung gelegt:

     

    "Während der Ehe sei der 2001 geborene Junge schon ab 2002 in einem Ganztagskindergarten gewesen. Es gebe keine Anhaltspunkte, dass dem Kind eine Fremdbetreuung schade."

    Quelle:

    http://www.pr-inside.com/de/bgh-urteil-zu-unterhaltsrecht-faellt-am-r1123474.htm

     

    Was spricht eigentlich dagegen, den Sohn regelmässig zum Vater zu lassen? Wer will hier die These aufstellen, dass der Vater daran überhaupt kein Interesse hätte? Würde auch eine Entlastung für die Mutter bedeuten.

  • IK
    Inge Kleinmanns

    Richtig! Ich exerziere dieses "Spiel" seit fast 11 Jahren durch (da nicht verheiratet, sowieso nur Kindesunterhalt). Aber irgendeine Betreuung reicht eben nicht. Zeit für Kummer, Liebe, Hausaufgaben zwischen 17 und 20.00 Uhr, natürlich nach dem Einkaufen, Essen, Wäsche und vor dem Abendkurs, denn Weiterbildung und fit halten für den Arbeitsmarkt soll's ja auch noch sein.

    Die Kinder fangen ja jetzt schon an, es uns zu danken. Nein, nicht Winnenden, nicht immer Extreme, sonderm im Alltag durch zu wenig Prägung, Vorbildhaltung und Mitmenschlichkeit.

    Ich kann gar nicht so viel essen, wie ich k.... möchte....

  • I
    Irene

    Der Anwalt des Vaters sagte heute im Fernsehen: "Sie könnte Vollzeit arbeiten, sie will nur nicht." Was spricht eigentlich dagegen, ein Kind bei dem geschiedenen Vätern aufwachsen zu lassen?

    Wenn es so einfach ist, Beruf und Kind zu vereinbaren, wenn es zumutbar ist, wenn es eine Sache der Organisation ist, warum tun das dann nicht die Männer?

    Wir Frauen arbeiten dann Vollzeit, zahlen den Kindesunterhalt und sind zu den Besuchszeiten tolle und entspannte Mütter.

  • SS
    Stefan Schieler

    Meine Frau und ich müssen in unseren Kleinbetrieb beide Vollzeit arbeiten, um über die Runden zu kommen und unsere beiden Kinder zu ernähren.

    Und da frägt auch kein Mensch nach unserer Belastung und unseren Nerven, um das zu überstehen, abends mit unseren Kindern noch die Hausaufgaben zu durchzugehen, den gesamten Haushalt zu führen und mehr als nur eine Kartoffel in den Topf zu werfen.

    Für eine gut verdienende Studienrätin ist sowas offentsichtlich zu viel, und der Verdienst, der selbst bei einer 70 % -Stelle noch über dem Durchschnittsverdienst der meisten arbeitenden liegt, scheint ja wohl auch nicht zumutbar zu sein. Da muss noch ordentlich was drauf gepackt werden.

    Bei dem selbstgefälligen Gejammere kann man echt das Kotzen bekommen.