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Mit diesem Kommentar hat die taz echt mal wieder den Vogel abgeschossen.
Prostitution als "konsensuale Sexualität"? Nicht unbedingt falsch, aber jedenfalls fraglich. Sonst hat der Artikel recht.
Freiheit ist allerdings auch ein Teil der Menschenwürde. Angesichts dessen nimmt der Kommentar ambivalente Züge an, wenn hier über die Verwahrten moralische Schutzmaßnahmen verordnet werden, die im Sinne der Gesellschaft sein sollen.
"therapeutisch begleitete konsenuale Sexualität..." Na prima, ein Dreier. Sollte doch gleich der/ die TherapeutIn verpflichtet werden. Sex mit Prostituierten ist seelenlose, traurige Vertragsabwicklung und wohl eher kontraproduktiv was das Frauenbild solcher Täter angeht.
Prostitution als konsensualen Sex zu bezeichnen ist allein deshalb schon nicht richtig, weil zu viele Frauen dazu gezwungen werden.
Stichwort Menschenhandel oder auch einfach nur ökonomische Zwänge.
Und einen Therapiebeitrag bei Vergewaltigern leistet Prostitution doch wohl auch kaum. Schließlich kann der "Kunde" sich eine Prostituierte suchen, mit der er weiter seine Vergewaltigungsfantasien ausleben kann. Und ein "Nein" zu respektieren, lernt man da durch auch nicht.
Und was ist mit den Millionen von Hartz IVern in diesem unserem Lande? Die können sich Bordell-Besuche wohl kaum leisten. Soll der Staat ihnen die jetzt auch ermöglichen? Wenn die Sicherheitsverwahrten Anrecht auf staatlich finanzierten Sex mit Prostitutierten haben, dann darf man die anderen von staatlichen Leistungen Abhängigen davon wohl auch nicht ausschließen, oder?
Im Übrigen finde ich es gut, wenn in der taz endlich einmal eine Lanze für die Prostitution gebrochen wird. Dieses ganze Gerede von Ausbeutung und Sexismus und ich weiß nicht was, stinkt mir schon lange. Also her mit den Mädels!
"Die meisten Sicherungsverwahrten sitzen jedoch so lange im Knast, dass sie kaum noch Beziehungen nach draußen haben. Hier ist es nicht abwegig, auch den Kontakt zu Prostituierten zuzulassen."
Sag ma TAZ, habt ihr wirklich gar nix kapiert?
Am besten noch Mädels aus Bulgarien oder so, die beschweren sich nicht danach, wenn der Freier etwas härter zulangte...eventuell könnte ja der Zuhälter das ganze dann über das Sozialministerium abrechnen...
Mit diesem Kommentar hat die taz echt mal wieder den Vogel abgeschossen.
Prostitution als "konsensuale Sexualität"? Nicht unbedingt falsch, aber jedenfalls fraglich. Sonst hat der Artikel recht.
Freiheit ist allerdings auch ein Teil der Menschenwürde. Angesichts dessen nimmt der Kommentar ambivalente Züge an, wenn hier über die Verwahrten moralische Schutzmaßnahmen verordnet werden, die im Sinne der Gesellschaft sein sollen.
"therapeutisch begleitete konsenuale Sexualität..." Na prima, ein Dreier. Sollte doch gleich der/ die TherapeutIn verpflichtet werden. Sex mit Prostituierten ist seelenlose, traurige Vertragsabwicklung und wohl eher kontraproduktiv was das Frauenbild solcher Täter angeht.
Prostitution als konsensualen Sex zu bezeichnen ist allein deshalb schon nicht richtig, weil zu viele Frauen dazu gezwungen werden.
Stichwort Menschenhandel oder auch einfach nur ökonomische Zwänge.
Und einen Therapiebeitrag bei Vergewaltigern leistet Prostitution doch wohl auch kaum. Schließlich kann der "Kunde" sich eine Prostituierte suchen, mit der er weiter seine Vergewaltigungsfantasien ausleben kann. Und ein "Nein" zu respektieren, lernt man da durch auch nicht.
Und was ist mit den Millionen von Hartz IVern in diesem unserem Lande? Die können sich Bordell-Besuche wohl kaum leisten. Soll der Staat ihnen die jetzt auch ermöglichen? Wenn die Sicherheitsverwahrten Anrecht auf staatlich finanzierten Sex mit Prostitutierten haben, dann darf man die anderen von staatlichen Leistungen Abhängigen davon wohl auch nicht ausschließen, oder?
Im Übrigen finde ich es gut, wenn in der taz endlich einmal eine Lanze für die Prostitution gebrochen wird. Dieses ganze Gerede von Ausbeutung und Sexismus und ich weiß nicht was, stinkt mir schon lange. Also her mit den Mädels!
"Die meisten Sicherungsverwahrten sitzen jedoch so lange im Knast, dass sie kaum noch Beziehungen nach draußen haben. Hier ist es nicht abwegig, auch den Kontakt zu Prostituierten zuzulassen."
Sag ma TAZ, habt ihr wirklich gar nix kapiert?
Am besten noch Mädels aus Bulgarien oder so, die beschweren sich nicht danach, wenn der Freier etwas härter zulangte...eventuell könnte ja der Zuhälter das ganze dann über das Sozialministerium abrechnen...
Eine bittere Niederlage für die Klimabewegung: Der Volksentscheid Klimaneustart hat das Quorum klar verfehlt und mehr Ablehnung erfahren als erwartet.
Kommentar Sicherungsverwahrung: Sex auch im Knast
Sexualität gehört zur Menschenwürde. Sicherungsverwahrten den Kontakt zu Prostituierten zu gestatten, ist deshalb keinesfalls abwegig.
Haben die Hungerstreikenden es gefordert oder wurde es ihnen nur in den Mund gelegt? Die Vorstellung, dass Sicherungsverwahrte im Gefängnis unreglementierten Frauenbesuch bekommen können, ist jedenfalls nicht so abwegig, wie Boulevardmedien das finden.
Das Bundesverfassungsgericht hat im Mai klargestellt, dass sich die Sicherungsverwahrung klar von der Haftstrafe unterscheiden muss. Denn nach Verbüßung der Strafe werden diese Männer nur noch vorsorglich verwahrt, weil sie als gefährlich gelten. Sie bringen damit ein Freiheitsopfer für die Sicherheit der Gemeinschaft. Ihre Lebensbedingungen sollen, soweit es die Sicherheit erlaubt, an das normale Leben angeglichen werden, so die Karlsruher Forderung.
Sexualität ist ein Teil der Menschenwürde, sie kann deshalb auch Gefangenen nicht einfach verwehrt werden. Schon seit längerem gibt es daher Besuchsräume, wo sich Strafgefangene und Verwahrte mit Ehefrauen und Freundinnen treffen können und auch Sex haben dürfen.
Die meisten Sicherungsverwahrten sitzen jedoch so lange im Knast, dass sie kaum noch Beziehungen nach draußen haben. Hier ist es nicht abwegig, auch den Kontakt zu Prostituierten zuzulassen.
Selbst Vergewaltiger sollten dabei nicht ausgenommen werden. Schließlich müssen gerade sie, therapeutisch begleitet, den Wert konsensualer Sexualität lernen.
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Kommentar von
Christian Rath
Rechtspolitischer Korrespondent
Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1995 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).
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