Kommentar Rentenpläne: Mütter diesmal privilegiert
Die Idee hinter Ursula von der Leyens Rentenplänen ist gut, aber der Gesetzesentwurf enttäuscht. Geringverdienerinnen ohne Kinder bekommen viel weniger als Mütter.
D ie Idee hinter den Rentenplänen von Bundesozialministerin Ursula von der Leyen (CDU) zur Bekämpfung der Altersarmut ist zwar zu begrüßen. Aber der Gesetzentwurf enttäuscht auch viele Erwartungen. Am Ende ist es nicht spürbar mehr Geld – und vor allem: Mütter werden im Vergleich zu kinderlosen GeringverdienerInnen deutlich privilegiert.
Der Höchstbetrag der Zuschussrente liegt bei 850 Euro brutto, das sind netto nur etwa 80 Euro mehr als die durchschnittliche Grundsicherung im Alter. Eine Bedarfsprüfung gibt es auch bei der „Zuschussrente“, weil das Einkommen eines Partners mit einbezogen wird. Die Erhöhung ist also gering. Ein großes Problem des Entwurfs liegt auch darin, dass die Rente von GeringverdienerInnen ohne Kinder um einen sehr viel niedrigeren Faktor aufgestockt wird als das Ruhegeld von Müttern. Und dies, obwohl Mütter schon den Vorzug genießen, dass bei ihnen zehn Jahre für ein Kind als Pflichtbeitragszeit angerechnet werden.
Ganz heikel wird es, wenn kinderlose GeringverdienerInnen noch einige Jahre Arbeitslosigkeit erleben – dann kriegen sie die 30, später 35 Jahre an Pflichtbeitragszeiten gar nicht erst zusammen. Außen vor bleiben auch Kleinselbständige, die nicht in der Künstlersozialkasse sind, denn sie müssten freiwillig viel Geld in die Rentenkasse einzahlen, um später gegebenenfalls eine „Zuschussrente“ zu erhalten.
ist Redakteurin für Soziales im taz-Inland-Ressort.
Kein Wunder also, dass die Grünen das Konzept als „Herdprämie“ kritisieren und die Gewerkschaften prophezeien, dass nur wenige Leute in den Genuss der Sozialleistung kommen werden. Es ist traurig, dass ein Rentenkonzept zur Bekämpfung der Altersarmut jetzt zu einer Gerechtigkeitsdebatte zwischen Müttern und Kinderlosen führen könnte.
Dennoch wäre es falsch, den Entwurf völlig kaputtzureden. Mit einer „Zuschussrente“ wäre ein Ansatz gemacht zur Aufstockung von Minirenten – und den können künftige Bundesregierungen weiter ausbauen.
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