Kommentar Rente: Die Zielgruppe ist zu klein

Arbeitsministerin von der Leyen hat eine Zuschussrente für Geringverdiener ins Gespräch gebracht. Allerdings betrifft das nur einen kleinen Personenkreis.

Soll diejenige, die jahrzehntelang gearbeitet und Kinder erzogen hat und trotzdem nur eine Minirente bezieht, am Ende mehr haben als nur die Sozialhilfe, die Grundsicherung, die jedem zusteht, ganz gleich wie lange er oder sie erwerbstätig war?

Ministerin Ursula von der Leyen (CDU) hat die Frage mit einem klaren Ja beantwortet: Wer so lange gearbeitet hat, auch in Teilzeit, der soll später mehr Ruhegeld bekommen als nur eine Minirente plus Aufstockung in Höhe von Hartz IV.

Kommt der Vorschlag von der Leyens durch, dann wird die Minirente ergänzt bis zu einem monatlichen Alterseinkommen in Höhe von 850 Euro. Das klingt großzügig, und viele GeringverdienerInnen, unständig Beschäftigte, Teilzeitjobber zücken wahrscheinlich schon die Taschenrechner, um sich ihre Chancen auf ein Altersruhegeld auszurechnen, das etwa 150 Euro höher ist als Hartz IV.

Doch es gibt Bedingungen, und da sieht der Vorschlag nicht mehr so großartig aus. So müssen die GeringverdienerInnen zuerst 30, später 35 Jahre Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung entrichtet haben. Sie müssen zusätzlich jahrzehntelang privat in die Riesterrente einzahlen, womöglich 3 Prozent vom Bruttoeinkommen. Der Ertrag aus dieser Rente wird ebenso angerechnet auf den Anspruch wie das Einkommen des Partners im Alter. Das verkleinert den Kreis der BezieherInnen enorm.

Vor allem aber: Vielen Leuten mit prekärer Erwerbsbiografie nützt die geplante Sozialleistung nichts. Wer viele Jahre selbständig auf Honorarbasis und ohne Sozialversicherung arbeitet, erfüllt nicht die Bedingungen, obwohl es ja gerade diese Gruppe der Erwerbstätigen ist, die des besonderen Schutzes bedarf.

Alleinstehende, alleinerziehende Frauen, die jahrzehntelang in schlecht bezahlter Teilzeitarbeit jobbten, Kinder erzogen - sie jedoch dürften profitieren. Und das ist zu begrüßen.

Spannend sind aber die künftigen Nebenwirkungen: Was passiert, wenn schlecht bezahlte Angestellte ihren Job verlieren, sich selbständig machen sollen und damit möglicherweise ihre Chance auf eine spätere Zuschussrente verlieren? Und werden viele GeringverdienerInnen im Alter vielleicht mal lieber nicht mit dem Partner zusammenleben, um einen Anspruch auf die Zuschussrente nicht zu verlieren? Das wiederum kommt einem bekannt vor. Am Ende riecht es wieder nach Hartz IV.

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Redakteurin für Sozialpolitik und Gesellschaft im Inlandsressort der taz. Schwerpunkte: Arbeit, soziale Sicherung, Psychologie, Alter. Bücher: "Schattwald", Roman (Piper, August 2016). "Können Falten Freunde sein?" (Goldmann 2015, Taschenbuch).

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