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Kommentar Ramelow-UrteilUnter falschem Extremismusverdacht

Christian Rath
Kommentar von Christian Rath

Das Ramelow-Urteil bedeutet nicht, dass die gesamte Linkspartei von nicht mehr vom Verfassungsschutz beobachtet werden darf. Dabei ist die Partei gar nicht verfassungsfeindlich.

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Christian Rath
Rechtspolitischer Korrespondent
Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).
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2 Kommentare

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  • KI
    Karl Ilnyzckyj, Paris

    Die entscheidende Frage ist "was ist eigentlich ein Extremist" ?

    Ist das das jemand der gegen die Menschenrechte verstösst ? Oder z. b. ein Innen-Minister der das Grundgesetz verletzt ?

    Die Herren im Lande haben kein Interesse an einer allgemeingültigen Definition, Willkür ist die Regel.

  • F
    Fareus

    Die Gefahr von links wird vom Staat für gefährlicher angesehen als die von rechts.

     

    http://www.politischkorrekt.info/