Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.
Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?
Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.
der staat ist nicht machtlos. alleine die tatsache, dass der staat in der lage war und ist, die kommunikation, die wohnungen, die autos der 3 pseudoterroristen zu überwachen, beweist das. nicht zuletzt beweist der staat seine macht auch damit, dass er den 3 offenbar recht unbedarften herren "verdünntes" h2o2 unterschieben konnte.
die bundesrepublik hat nach allem was man bisher lesen konnte hier massiv die unterstützung ausländischer (geheim-)dienste in anspruch genommen, um bundesdeutsches recht zu umgehen. das wird selbstverständlich für die initiatoren folgenlos bleiben, genauso, wie das - rechtswidrige - überwachen der in stammheim einsitzenden terroristen in den 70ern.
dieser staat ist alles andere als machtlos, der staat macht gesetze, an die er sich dann selbst nicht hält. DAS sollte uns zu denken geben, nicht, ob 300 oder 400 polizisten irgendwelche pseudoterroristen verfolgen.
Dein Kommentar analysiert in die falsche Richtung, denn die Polizeigewerkschaft klagt schon seit Jahren über den Personalabbau.
Ist wohl sowas wie polizeiliche Politikverdrossenheit.
Angenommen es war so wie man liest, dann habe ich kein Problem damit, dass diese Gruppe gut überwacht wurde. Es war ja wohl berechtigt.
Woher stammt die zahl 300?
Ich habe aber sehr wohl ein Problem damit, wenn der Staat jederzeit meinen und anderen privaten Kram einsehen kann wenn es ihm gefällt.
Für mich ist das ein Unterschied.
Machtlos kann er aber nicht sein, soviel ist klar.
Die erste Sitzung in Thüringen endet im Chaos. Weil der AfD-Alterspräsident die Verfassung gebrochen habe, ruft die CDU nun das Verfassungsgericht an.
Kommentar Polizeimethoden: Staatliches Stalking
Die Polizeigewerkschaft fordert, mehr Polizisten einzustellen anstatt Online-Durchsuchungen zu gewähren. Nur hat das eine nichts mit dem anderen zu tun.
Auf Online-Durchsuchungen konnten sich die Innenminister erwartungsgemäß nicht einigen. Aber neue Gesetze zur Online-Überwachung seien ohnehin zweitrangig, ließ vorab die Gewerkschaft der Polizei (GdP) verlauten: wichtiger sei es, den Personalabbau bei den Sicherheitskräften zu stoppen. Sonst könne die Polizei wochenlange Observationen wie jüngst im Sauerland kaum noch stemmen, schon gar nicht mehrere solcher Aktionen.
Auch viele Bürgerrechtler finden die Forderung der Gewerkschaft sympathisch, weil sie den Ruf nach neuen Überwachungsgesetzen relativiert. Kriminalpolitisch lässt sich das eine aber nicht gegen das andere aufrechnen. Bei der Observation geht es darum, reales Handeln zu beobachten: Wer trifft sich mit wem, wer kauft Chemikalien, wo lagert er sie ein? Bei der Überwachung von Computern geht es um Informationen: Wer hat eine Bombenbauanleitung abgespeichert, die zu den gekauften Chemikalien passt? Wie lautet das Passwort für den externen Datenspeicher? Dies wird man auch nicht mit mehr Polizisten vor dem Haus herausfinden können.
Erstaunlich ist vielmehr, wie klaglos Bürgerrechtler die exzessive Observation hinnehmen. Denn wenn eine Gruppe von Verdächtigen wochenlang von mehr als 300 Polizisten Tag und Nacht beobachtet wird, hat dies ja durchaus auch etwas von einem Überwachungsstaat an sich - vor allem, wenn die Betroffenen offenbar genau wussten, dass sie überwacht werden. Man könnte dies auch als Staats-Stalking bezeichnen. Natürlich sind solche Methoden notwendig, um Anschläge mit hunderten von Toten zu vermeiden - was in diesem Fall ja offenbar auch gelungen ist. Aber es leuchtet nicht ein, warum hier so ganz andere Maßstäbe gelten sollen als für den heimlichen Zugriff auf einen Computer.
Stellen wir uns das umgekehrte Szenario vor: der heimliche Computerzugriff wäre schon immer erlaubt gewesen, nun solle die 24-Stunden-Observation durch Polizeibeamte neu eingeführt werden. Dann gäbe es wohl eine Kampagne gegen "staatlichen Observationswahn" - und vielleicht den Vorschlag, doch lieber mehr Computer zu überwachen.
Fehler auf taz.de entdeckt?
Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!
Inhaltliches Feedback?
Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.
Kommentar von
Christian Rath
Rechtspolitischer Korrespondent
Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).