Kommentar Pfusch mit Patientendaten: Datenschutz ohne Schutz
Dass die Verletzung des Patienten-Datenschutzes keine Straftat ist, deutet auf Mängel im Rechtssystem hin.
E s ist ungeheuerlich: Intime Daten Tausender Klinik-Patienten liegen in Hamburg (mindestens) tagelang für jedermann zugänglich herum. Man muss nicht so weit gehen, die Privatisierung der Hamburger Krankenhäuser für gescheitert zu erklären – schließlich sind in der Vergangenheit auch staatlichen Kliniken immer wieder Krankenakten abhanden gekommen. Aber der Betreiber Asklepios verspielt mit seinem laxen Umgang die wichtigste Ressource für einen Klinikkonzern: Vertrauen.
Nicht, dass die Hamburger groß die Wahl hätten: Asklepios dominiert den Markt durch die Übernahme des Landesbetriebs Krankenhäuser in einer Weise, dass man als Patient kaum an ihm vorbeikommt. Deshalb wäre es wichtig, dass der Quasi-Monopolist nicht nur ausbleibende Patienten, sondern auch den Staatsanwalt fürchten müsste.
Dass der offenbar keine Handhabe sieht, deutet auf grotesk-anachronistische Mängel in unserem Rechtssystem hin. Die Verletzung des Patienten-Datenschutzes müsste eine Straftat sein und entsprechend geahndet werden. Schließlich haben Patientenakten als Lose-Blatt-Sammlung inzwischen ausgedient – und in digitalen Archiven könnten unbefugte Eindringlinge viel gezielter die Privatsphäre verletzen als in offenen Müllcontainern.
Ein Treppenwitz wäre es, würde jetzt die taz als Überbringer der schlechten Nachricht juristisch belangt.
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