Kommentar Patientenrechtegesetz: Unfehlbar? Fehlbar!
Wenn ein Arzt einen Fehler macht, liegt es beim Patienten, das zu beweisen. Das könnte das neue Gesetz umkehren – wenn es die Politik nur wollte.
W enn bei einem Flugzeug eine Schraube fehlt, bleibt es am Boden. Das Risiko eines Absturzes ist zu hoch. Wenn ein Arzt müde ist, kann es sein, dass er trotzdem operiert – und Fehler macht. Wenn er nicht gerade den linken statt den rechten Fuß amputiert, muss der Patient beweisen, dass er aufgrund des Arztfehlers krank ist oder krank bleibt.
Das könnte das Patientenrechtegesetz, das in wenigen Monaten in Kraft treten soll, mit einer Beweislastumkehr ändern: Danach müsste der Arzt nachweisen, dass er keinen Fehler gemacht hat.
Aber dieser Passus steht nicht im Gesetz, er ist politisch nicht gewollt. Die Lobby der Mediziner, Gutachter und Medizinischen Dienste ist groß, sie stellt sich hinter die Ärzteschaft. Geschädigte Patienten spüren das am eigenen Leib. Manche kämpfen seit Jahren vergeblich um Entschädigung.
Umfragen zufolge geben nur etwa 30 Prozent der Ärzte zu, dass ihnen Fehler unterlaufen könnten. Die Mehrheit glaubt also, dass sie unfehlbar ist. Aber das ist ein Trugschluss, wie die offiziell festgestellten Behandlungs- und OP-Fehler belegen. Alleine 2011 waren es Tausende. Patientenrechtler gehen allerdings von einer noch größeren Dunkelziffer aus.
Dass Ärzte eine Beweislastumkehr ablehnen, ist – aus ihrer Sicht – verständlich. Sie fürchten finanzielle Schäden und Imageverlust. Das muss aber nicht sein. Nämlich dann, wenn Ärzte ihre Patienten als Menschen behandeln und nicht wie „Kostenstellen“. Es gibt viele gute Ärzte. Aber es gibt nicht wenige, die ihre Patienten kaum aufklären, sie von oben herab und „irgendwie“ behandeln. Dass das Unzufriedenheit ebenso wie Fehler produziert, ist klar.
Das Vertrauensverhältnis zwischen Ärzten und Patienten ist vielerorts gestört. Es liegt in der Hand der Mediziner, es wieder herzustellen.
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