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Kommentar Neues S-Bahn-ChaosSchuldig ist Klaus Wowereit

Uwe Rada
Kommentar von Uwe Rada

Kein Rücktritt ist nötig, sondern die schnellstmögliche Kündigung des S-Bahn-Vertrags

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Uwe Rada
Redakteur taz.Berlin
Jahrgang 1963, ist Redakteur für Stadtentwicklung der taz. Weitere Schwerpunkte sind Osteuropa und Brandenburg. Zuletzt erschien bei Bebra sein Buch "Morgenland Brandenburg. Zukunft zwischen Spree und Oder". Er koordiniert auch das Onlinedossier "Geschichte im Fluss" der Bundeszentrale für politische Bildung. Uwe Rada lebt in Berlin-Pankow und in Grunow im Schlaubetal.
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8 Kommentare

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  • B
    Bezahlheini

    Wäre eigentlich schön doof, die DBAG aus der Verantwortung für die S-Bahn zu entlassen, und teuer wär's auch, für Berlin und also für den Steuerzahler, wenn die S-Bahn ein selbständiges Unternehmen in Staatshand würde. Vielmehr muß die Deutsche Bahn gezwungen werden, auch mit ihrem Namen für das zu büßen, was sie angerichtet hat.

  • DA
    der Ausgänger

    Was uns noch blüht, zeigen die irren Verhältnisse im Mutterland des Schienenverkehrs:

     

    http://www.3sat.de/dynamic/sitegen/bin/sitegen.php?tab=2&source=/nano/bstuecke/97592/index.html

  • TW
    Tobi Wacke

    Mehdorn, der "gute" Mann hieß Mehdorn

  • AW
    Andrea Woelke

    Eine fristlose Kündigung ist die einzige Lösung. Klagen kann man später, oder vielmehr, das Land Berlin kann sich mit dem Bund, dem Eigentümer der Bahn einigen. Besonders vor der Wahl wird sich die Bundesregierung kaum querstellen und versuchen Mehdorn-Manieren zu rechtfertigen.

     

    Die Profite, die die S-Bahn seit 2003 and den DB Konzern abgegeben hat gehören genau so dem Land, wie die Kosten, die es jetzt erfordert, die Wagenflotte und das Streckennetz auf Vordermann zu bringen.

     

    Andrea Woelke (Mr), London

  • M
    Martin1964

    Es wäre schon sehr seltsam, wenn dieser Vertrag tatsächlich kein Sonderkündigungsrecht enthalten würde. Um ehrlich zu sein, bisher habe ich in der "freien Wirtschaft" noch nirgendwo einen Vertrag ohne eine solche (Standard)klausel gesehen.

     

    Allerdings werden Verträge in der Wirtschaft normalerweise vor Unterzeichnung auch mit erfahrenen Anwälten besprochen. Hat Berlin sich das gespart, obwohl nicht ausreichend Fachwissen im Senat vorhanden war?

  • TB
    tatsächlicher Bahnfreund

    Richtig! Bei so vielen Juristen in der Politik frage ich mich schon wie man von "unkündbaren Verträgen" sprechen kann. Mindestens müsste hier der Tatbestand der -Mangelnden Lieferung und Leistung- zur Kündigung ausreichen. 1. müsste die Deutsche Bahn AG erst einmal gegen diese Kündigung klagen und 2. in dieser Klage begründen warum eine außerordentliche Kündigung gegen die S-Bahn nicht zulässig wäre. Würde die Deutsche Bahn AG hier vor Gericht recht erhalten, dann wird doch mindestens mit einem (zu erwartenden) Urteil einer Straftat -Gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr-, ein zweiter außerordentlicher Kündigungsgrund vorliegen. Der Senat kündigt hier analog. Zu prüfen wäre auch, ob der Vertrag im zweiten Fall nicht sogar NICHTIG wäre?

    Bleibt das Argument "Wer solls dann machen".

    Die S-Bahn-Leistung wird einschließlich einer Versteigerung der S-Bahn Züge ausgeschrieben. Diese werden zuvor Enteignet, um es einem möglichen dritten Bieter eine sofortige Betriebsaufnahme zu ermöglichen. Genau so wie Grundstücke zu Gunsten von Infrastruktur enteignet werden. Eine Enteignung lässt sich aus meiner Sicht mit dem Allgemeinwohl ausreichend begründen. Denn für eine parallele Neubeschaffung durch einen Dritten wäre die Zeitdauer des Betriebsstillstand zu groß (spezielle Fahrzeuge und Systeme) und steht im Widerspruch zum Allgemeinwohl. Entschädigt wird die Deutsche Bahn durch Verkaufserlös innerhalb der Ausschreibung. Der dort erzielte Erlös wird dem Marktwert der Fahrzeuge entsprechen. Selbstverständlich kann die Deutsche Bahn auch an der Ausschreibung teilnehmen. Dann allerdings zu den Konditionen, die der Wettbewerb diktiert!

    Bitte Frau Senatorin Junge-Reyer bauen Sie Druck auf und handeln Sie !!!

  • MB
    Mathias Bartelt

    Ihrer Argumentation für das Sonderkündigungsrecht möchte ich voll und ganz zustimmen. Schon der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (auch eines wie auch immer gearteten Vertrages) spricht dafür. Im Zweifel sollte es auf ein (mithin "höchstrichterliches") Gerichtsurteil ankommen gelassen werden. Ich kann mir kaum vorstellen, daß ein Gericht in seinem Urteil sich für diese durch Deutsche Bahn, Landes- und Bundespolitiker/innen verursachten Zustände bei der Berliner S-Bahn ausspricht. Und eben dieser Bedingung könnte ein solches Urteil m.E. nur folgen. Egal, ob es nach einem Urteil am Ende noch einen (angemessen zurecht gestutzten) S-Bahn-Vertrag gibt oder nicht.

     

    Ungeachtet der "Schuldfrage" sollten alle verantwortlichen Politiker/innen hier nun Konsequenzen ziehen. Bereits die mindestens vorüber gehende Einstellung aller Zahlungen, wie nach Christian Gaebler - so fern sie nicht schon wieder ein Lippenbekenntnis ist -, wäre ein erster konsequenterer Schritt.

  • I
    Ihansholst

    In Ordnung, schöner Kommentar. Trotzdem is Jung-Reyer nur noch ein überbezahlte Lachnummmer. Hat die nicht vollkommen versagt, als Tempelhoh geschlossen wurde ? Es gab ( trotz langer Vorlaufsfrist) keine tragfähigen Konzepte für dieses Innenstadtareal. Das einzige, was die Frau vorlegen konnte, waren irgendwelche verstaubten Referentenentwürfe. Was macht die Frau eigentlich den ganzen Tag? Wowereit hinterherlaufen ?

    meint

    hansholst