Kommentar Kriegsentschädigungen: Keine richterliche Weltpolitik
Zwar ist es keineswegs überzeugend, dass Regierungen Kriegsreparationen aushandeln. Doch ebenso wenig überzeugt es, wenn Gerichte diese festlegen.
D ie Wut der Opfer vieler deutscher Kriegsverbrechen ist verständlich. Auch wenn Deutschland große Entschädigungsleistungen erbracht hat, sind aus unterschiedlichen Gründen immer noch viele leer ausgegangen. Der Internationale Gerichtshof (IGH), der sich nun mit italienischen Entschädigungsurteilen befasste, fand manche Ausflucht "erstaunlich" und "bedauerlich".
Doch darum ging es bei dem Prozess in Den Haag nicht. Das Verfahren beschränkte sich auf die Frage, ob italienische Gerichte Deutschland zu Schadenersatz für die Opfer von Weltkriegsverbrechen verurteilen durften. Der IGH verneint dies. Das Prinzip der Staatenimmunität, wonach kein Staat über einen anderen zu Gericht sitzen darf, bleibt erhalten. Im Ergebnis zu Recht.
Zwar ist das traditionelle Prinzip, dass nach einem Krieg die Regierungen Reparationen aushandeln, keineswegs überzeugend. Oft kommen die Zahlungen nicht bei den Opfern an. Auch ist die Verhandlungsmacht der Staaten höchst unterschiedlich.
ist rechtspolitischer Korrespondent der taz.
Doch ebenso wenig überzeugt es, wenn einzelne Gerichte nach persönlichem Gusto die Entschädigungszahlungen des ehemaligen Kriegsgegners festlegen. Das dürfte nur in den seltensten Fällen zur Konfliktlösung führen. Ist das Prinzip der Staatenimmunität durchbrochen, dann gilt das ja nicht nur für Klagen gegen Deutschland, die immer alle gut finden.
Auch nach jedem anderen Konflikt in der Welt könnten einzelne Gerichte große Politik betreiben. Man stelle sich nur vor, dass heimatvertriebene Sudetendeutsche später an ihrem neuen Wohnort bei einem bayerischen Landgericht Schadenersatz durch die CSSR verlangt hätten. Oder Opfer der Bombenangriffe von Dresden hätten bei deutschen Gerichten gegen die englische Regierung geklagt. Friedensforscher hätten das kaum empfohlen.
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