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Sorry - I forget! 2.0
Hm.
Und was ist mit einer gesamtschuldnerischen Haftung?
Da unterliegt es allein meiner Entscheidung als Gläubiger=hier, Antragsteller/Opfer,
wen ich in Anspruch nehme; wieso bitte soll das bei einer Teilnahme im Natoverband nicht gelten?
mal den alten Erich Kaufmann - Pacta sunt servanda - studieren;
zumal deutsches Staatshaftungsrecht unabhängig von Verschulden eingreift;
und zudem die Teilnahme a se ohnehin eindeutig völkerrechts- , auf jedenfall aber grundgesetzwidrig war.
Allein schon deswegen, weil das BMiV damals die Gerichte ( VG & OVG NRW) schamlos belogen und hinters Licht geführt; und die Damen und Herren Journalisten " hatten schlicht gepennt"
( so Küppersbusch auf'm taz-Kongress!)
Soldaten sind Mörder - scheißenegal wessen Uniform sie grad tragen
oder welches " Hoheits"zeichen an den ach so "sauberen" Waffen blinken.
Im Eileintragsverfahren gegen eine Teilnahme 'schlands an der Bombardierung Kosovo
durch Einwohner von Beograd und Zemun hatte die BRD via Verteidigungsministerium
( auf-geht'sBundesBademeisterScharping!) die Stirn:
Kollateralschäden könnten ausgeschlossen werden, so genau werde gebombt;
so genau - bis die chinesische Botschaft in Schutt und Asche gelegt war;
sorry - false fingering.
So geht das.
Nix gegen Karlsruhe - aber die größten Völkerrechtler sind das bekanntlich nicht; ich würd's noch mal anderenorts versuchen.
Mit uns kann man das ja machen.
Wir zahlen an jeden. Denn wir sind nicht so verbohrt wie andere. Und außerdem lassen wir uns von Streiks und Protestcamps beeindrucken.
Das Geheimnis ist: Man muss als Gruppe auftreten und eine Ungerechtigkeit geltend machen und falls es dann immer noch keine Staatsknete gibt, hilft der Verweis auf die Bankenrettung, Armut, ungleiche Chancen, Menschenwürde oder irgendein schlimmes Schicksal. Bei Militär haben wir sowieso schlechtes Gewissen, wegen der Wehrmacht, also da ist das Portemonnaie auch locker.
Und immer an Joschka, Cem und Claudia denken. Das sind Millionäre, es lohnt sich also! Nicht locker lassen.
Klimaaktivist:innen besprühen die Innenräume einer Bar. Sie wollen darauf aufmerksam machen, dass Reichtum und CO2-Ausstoß miteinander zu tun haben.
Kommentar Kosovokrieg: Auf die falsche Brücke gefahren
Kein Schadensersatz für die Angehörigen der Varvarin-Opfer: Das Urteil genügt der Beweislage. Dennoch hätte das Gericht mutiger sein können.
Alles richtig gemacht und doch keinen Schneid bewiesen im Fall Varvarin: die Richter des Bundesverfassungsgerichts. Bild: reuters
„Hard Cases make bad law“ – extreme Fälle sind keine gute Grundlage für neue Regeln. Das ist eine alte Juristenweisheit.
Insofern ist es nicht überraschend, dass das Bundesverfassungsgericht den Nato-Angriff auf die Brücke der serbischen Kleinstadt Varvarin jetzt nicht zum Anlass für eine revolutionäre Stärkung von Kriegsopfern genommen hat. Denn wenn es keine eindeutigen Beweise dafür gibt, dass auch deutsche Soldaten an diesem Angriff beteiligt waren, ist eine Klage gegen Deutschland eben kein Selbstläufer.
Dass die Verfassungsrichter nicht im Alleingang völkerrechtliche Ansprüche von Individuen schaffen, war schon erwartet worden. Doch beim innerdeutschen Recht, den Amtshaftungsansprüchen gegen den deutschen Staat, wäre etwas mehr Mut denkbar gewesen. Immerhin hatte das Oberlandesgericht Köln in diesem Fall erstmals die prinzipielle Möglichkeit solcher Ansprüche bejaht. Die Verfassungsrichter haben dies nun offengelassen. Schade.
Aber der nächste, bessere Fall ist schon abzusehen. Derzeit klagen am Landgericht Bonn die Opfer des Bombardements von Kunduz. Hier wird niemand sagen können, Deutschland sei nicht beteiligt gewesen. Schließlich hat der deutsche Oberst Klein den Befehl gegeben.
Dann wird es auch eine Rolle spielen, dass Karlsruhe jetzt zum Beispiel die Beweislast bei Vorgängen innerhalb der Nato umgedreht und die gerichtliche Kontrolle bei der Zielauswahl verbessert hat. Auch das ist eine kleine Revolution - gut versteckt, in einer abgelehnten Klage. Manchmal sorgen aussichtslose Fälle doch für Fortschritte.
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Kommentar von
Christian Rath
Rechtspolitischer Korrespondent
Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1995 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).
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Wir müssen das Ökonomische ins Zentrum der Transformation stellen. Denn dort entscheidet sich Zukunft.
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