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Viele Internetseiten speichern bereits IP-Nummern, alles - so die Betrieber - zu einem guten (höheren) Zweck. Nur wenn die Daten nicht anonym sondern pseudonym sind, kann hier kein Freibrief gegeben werden. Noch dazu sind viele heutige Internetanschlüsse DSL-Anschlüsse, die vielfach "durchlaufen", d.h. es werden dann eben nicht ständig neue IP-Adresse generiert, sondern eine Adresse kann über einen langen Zeitraum bestand haben. In Verbindung mit Cookies und Suchmaschinenanfragen könnte man ein sehr umfassendes Persönlichkeitsprofil erstellen...(Auch wenn in D momentan keine Gefahr droht: Man stelle sich nur einmal vor, jemand besucht eine irgendwie "meinungsabweichende" Seite und von dem Betreiber kommt die komplette Besucherliste in "falsche" Hände und würde ausgewertet werden.)
Ein weiterer Punkt wären die Provider selbst: Da dises die IP-Adressen vergeben, dürften die keine Speicherung vornehmen, da sie die IP-Adresse den eigenen Anschlussteilnehmer zuordnen könnten.
Soll der Ukraine erlaubt werden, Ziele tief in Russland mit westlichen Raketen und Marschflugkörpern anzugreifen? Ein Pro und Contra.
Kommentar Kontrolle von Internetnutzern: Aus der Grauzone heraus
IP-Adressen von Internetnutzer sind sensible Daten. Sie dürfen allenfalls auf Basis einer eindeutigen gesetzlichen Regelung von Webseitenbetreibern gespeichert werden.
Wenn ich ins Internet gehe, habe ich heute die IP-Adresse 92.18.357.429 und morgen 93.20.723.473. Scheinbar gibt es kaum etwas Anonymeres als die IP-Adressen, die bei jedem Einwahlvorgang neu vergeben werden. Allerdings sind die Ziffern durchaus auch auf den realen Nutzer zurückführbar, also nicht völlig anonym. Deshalb wird zu Recht darüber gestritten, ob Webseitenbetreiber diese IP-Adressen für technische und administrative Zwecke speichern dürfen.
Innenminister Schäuble hat sich jetzt auf die Seite der Webseitenbetreiber geschlagen und will ihnen die Speicherung zumindest für technische Zwecke erlauben. So sollen zum Beispiel sogenannte Denial-of-Service-Attacken ausgebremst werden können. Dabei versuchen tausende fremdgesteuerte Rechner permanent auf eine bestimmte Internetseite zuzugreifen, um diese zu blockieren und zum Absturz zu bringen. So etwas will jeder Betreiber verhindern.
Faktisch wird sich durch das geplante Gesetz aber wenig ändern. Die meisten Internetangebote speichern heute schon die IP-Adressen ihrer Nutzer. Diese Praxis wird also nur aus der Grauzone geholt. Allerdings haben die Datenschützer recht, dass die eigentlich so abstrakt aussehenden IP-Adressen doch persönliche Daten sind. Zumindest die Polizei kann mithilfe der Internetprovider die IP-Adressen mit realen Namen zusammenführen. Dies darf sie zwar nur bei einem Verdacht im Einzelfall.
Doch für viele Menschen genügt schon diese Möglichkeit, um sich bei der Internetnutzung eingeschüchtert zu fühlen. Deshalb ist für die Speicherung der IP-Adressen zumindest eine gesetzliche Regelung erforderlich, über die vorher auch öffentlich diskutiert werden sollte. Einige Dutzend Webseiten haben schon erklärt, freiwillig auf jede Speicherung von IP-Adressen zu verzichten. Mal sehen, welchen Zulauf die Aktion "Wir speichern nicht" bekommt. Es macht zudem einen großen Unterschied, ob die IP-Adressen wenige Tage gespeichert werden oder monatelang. Letzteres muss zukünftig illegal sein.
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Kommentar von
Christian Rath
Rechtspolitischer Korrespondent
Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).