Kommentar Konflikt um den Zaun: Widerrechtlich gehandelt

Laut Senat hat Schreiber den Zaun errichten lassen, da Obdachlose städtische Flächen widerrechtlich besetzt hätten. Selbst wenn diese Version stimmt, bleibt die Zaunaffäre ein Skandal.

Jeden Tag kommt zurzeit eine neue Eskapade vom Fürsten des Bezirks Mitte, Markus Schreiber, ans Licht. Zu Beginn des Zaunkonfliktes präsentierte er sich noch als Saubermann, der den Sightseeing-Gästen auf der Tourismusachse den Anblick von Obdachlosen und Punkern und Anwohnern des Bismarck-Denkmals den Geruch von Fäkalien ersparen wollte. Nun kommt eine ganz neue Variante ins Spiel. Laut Senat hat Schreiber den Zaun errichten lassen, da sich Obdachlose in verbotener Eigenmacht städtische Flächen angeeignet und widerrechtlich besetzt hätten.

Sicher: Dies mag jetzt vom SPD-Senat ein Hilfsanker sein, um nicht dem Vorwurf ausgesetzt zu sein, die Sozi-Regierenden würden Ausgrenzung und Vertreibung von Menschen ohne Wohnsitz betreiben. Das macht es aber nicht besser. Selbst wenn diese Version stimmen sollte, bleibt die Zaunaffäre ein Skandal, denn dann ist von Schreiber widerrechtlich gehandelt worden - nicht nur gegen Hamburger Gesetze, sondern wohl auch gegen das Grundgesetz.

Und noch eines: Öffentliche Wege und Plätze sind nicht Privatbesitz eines Bezirksamtsleiter, sondern gehören der Stadt und den Bürgern. Langsam ist wirklich nicht mehr nachvollziehbar, warum der Senat einen derart agierenden Bezirksfürsten noch politisch stützt.

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Jahrgang 1956, Seit 1983 bei der taz – zuerst bei der taz.hamburg und jetzt bei der taz.nord in Hamburg. Ressorts: Polizei, Justiz, Betrieb und Gewerkschaft. Schwerpunkte: Repression, progressive Bewegungen und Widerstand gegen Gentrifizierung

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