Kommentar Italienische Nazi-Opfer: Deutsche geiziger als Berlusconi
Deutschland sollte die formaljuristische Abwimmelei aufgeben und endlich auf die Nazi-Opfer zugehen.
N un geht die Bundesregierung also vor den Internationalen Gerichtshof, um endlich recht zu bekommen: recht gegen italienische Überlebende und Nachfahren der Opfer von Wehrmachtsmassakern im Zweiten Weltkrieg, die ihren Anspruch auf Entschädigung durch Deutschland stur geltend gemacht und damit vor dem höchsten italienischen Gericht obsiegt haben.
Deutschland glaubte bisher, diese Opfer - wie auch die gut 800.000 italienischen Zwangsarbeiter, die von den Nazis deportiert wurden - simpel abfertigen zu können. "Staatenimmunität" hieß das formaljuristische Zauberwort: Es meint, dass Privatbürger nach einem Krieg keine Entschädigungsansprüche gegen die Regierung eines anderen Staates erheben können. "Staatenimmunität" heißt auch jetzt wieder das Zauberwort, nachdem das italienische Kassationsgericht ebendieses Rechtsprinzip in Frage gestellt hat.
Mag sein, dass Deutschland sich mit seiner juristischen Argumentation tatsächlich durchsetzt. Auch Italiens Regierung steht schließlich an der Seite der Bundesregierung - mit gutem Grund. Tatsächlich wären die Folgen unabsehbar, wenn das Prinzip der Staatenimmunität aufgehoben würde: Auch Italien müsste Klagen aus Griechenland, vom Balkan oder aus Äthiopien befürchten, eben aus all jenen Ländern, in denen italienische Soldaten Kriegsverbrechen begangen haben.
Italien hat aber zugleich vorgemacht, wie alte Konflikte auch ohne Gerichte zu lösen sind. Vor wenigen Monaten schloss es ein Abkommen mit Libyen, erkannte seine Schuld für die dort begangenen Kolonialverbrechen ohne Wenn und Aber an und verpflichtete sich zu hohen Entschädigungszahlungen. Bezeichnenderweise war dies der einzige politische Akt Silvio Berlusconis, für den er Beifall von rechts bis linksaußen erhielt.
Auch Deutschland wäre gut beraten, wenn es endlich die Ebene der formaljuristischen Auseinandersetzung aufgeben würde und die Opfer der NS-Verbrechen spüren ließe, dass sie mehr sind als lästige Prozessgegner, die es abzuwimmeln gilt.
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