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Kommentar Haftbefehle für SteuerfahnderZwielichtige Schweizer Belege

Christian Rath
Kommentar von Christian Rath

Die Schweiz erlässt Haftbefehle gegen deutsche Steuerfahnder und verhandelt gleichzeitig über ein Abkommen. Auch in Deutschland ist der kauf illegaler Steuerdaten umstritten.

D a hat die Schweiz nun einiges zu erklären. Warum wird erst jetzt ein Haftbefehl gegen drei Wuppertaler Steuerfahnder verhängt, rund zwei Jahre nach dem Ankauf einer illegal kopierten CD mit Steuerdaten? Warum erfolgt der Coup gerade zu einem Zeitpunkt, an dem die Verhandlungen über das Deutsch-Schweizer Steuerabkommen vor dem Scheitern stehen? Das sieht schon sehr danach aus, als ob die Schweiz hier versucht, Druck auszuüben.

Finanzminister Schäuble, der das Abkommen zur Legalisierung Schweizer Schwarzgelds retten will, wies sogar ausdrücklich darauf hin, dass es solche Verwicklungen bei Abschluss des Vertrags künftig nicht mehr geben könne. Tendenziell ist das richtig – aber nicht, weil die Schweiz sich dann zurückhalten will, sondern weil Deutschland sich verpflichten würde, keine zwielichtigen Schweizer Beweismittel mehr zu besorgen.

Bei allem Ärger sollte nicht übersehen werden, dass der Ankauf illegal kopierter Steuerdaten auch nach deutschen Recht umstritten ist. Das Bundesverfassungsgericht hat Ende 2010 nur entschieden, dass die Nutzung solcher Daten zulässig ist – selbst wenn der Ankauf durch die Steuerfahndung möglicherweise illegal war.

taz
CHRISTIAN RATH

ist rechtspolitischer Korrespondent der taz.

Sinnvoll wäre es deshalb, eine klare Rechtsgrundlage für den Ankauf illegal gewonnener Beweismittel zu schaffen. Diese Erlaubnis sollte auf Beweismittel beschränkt werden, die aus Staaten stammen, in denen keine ausreichende Rechtshilfe zu erwarten ist, zum Beispiel weil sie die Beihilfe zu Straftaten zum volkswirtschaftlichen Geschäftsmodell machen, wie etwa die Schweiz als Fluchtort der Steuerhinterzieher. Nur in solchen Fällen darf der Staat einen Anreiz für Straftaten im Ausland schaffen, indem er den Ankauf der Ware auch noch belohnt.

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Christian Rath
Rechtspolitischer Korrespondent
Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).
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4 Kommentare

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  • B
    Brandeis

    "Sinnvoll wäre es deshalb, eine klare Rechtsgrundlage für den Ankauf illegal gewonnener Beweismittel zu schaffen."

     

    Rechtsgrundlage ist gut. Wie waere es mit verbieten? Hessen hat gerade einen Vorschlag fuer einen Para. 259a StGB (Datenhehlerei) gemacht, der ungefaehr so aussehen koennte:

     

    "Wer Daten, die ein anderer ausgespäht oder sonst rechtswidrig erlangt hat, ankauft oder sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder abzusetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft."

     

    Und dann einbuchten die Bande...

  • T
    Teermaschine

    @karl

    wie kannst Du da noch ruhig schlafen, wenn sich das Finanzamt exakt die Daten von der Disk zieht, die Du bereitwillig in deiner Steuererklärung eben gerade diesem Finanzamt offenbart hast?

    - Es geht hier nicht um ein paar bits und bytes sondern um echtes Geld. Geld, das dem deutschen Fiskus und damit uns allen gehört. Geld, das uns heute in den Haushalten fehlt. Und das unsere Kinder mit Zins und Zinseszins zurückzahlen dürfen, weil wir den entsprechenden Betrag kreditfinanzieren.

    Man sollte sich wohl eher fragen: Hat die Schweiz das wirklich nötig? Und warum zeigt unser Finanzminister soviel Verständnis?

  • K
    Karl

    Ich finde es arm von der deutsche Regierung solche Steuerdaten zu kaufen. Man kommt sich vor wie in der DDR, einfach alle Stuerzahler unter Generalverdacht stellen. Ich habe selbst Geld in die Schweiz gebracht, natürlich aber komplett hier in Deutschland versteuert! Trotzdem kann es jetzt passieren das auch meine Daten weiter gegeben werden und das kann ich absolut nicht begrüßen!

  • F
    Flitz

    Dieser Schaeuble betreibt ein dreifaches Spiel.

     

     

    Erstens weiss er ganz genau, dass das Vorgehen der Schweiz absolut sicher voelkerrechtswidrig ist. Staaten haben ueber andere Staaten und damit auch ueber deren Beamte keine Gerichtshoheit. Er sagt es aber nicht und macht die Schweiz so klein. Er haelt es nicht fuer noetig, es zu sagen, mag male captus bene detentus auch nicht nur fuer fremde Steuercds in Deutschland, sondern auch fuer fremde Beamte in eidgenoessischen Gefaengnisse gelten.

     

     

    Zweitens ist er im Wahlkampf eine Ratte. Wir erinnern und an die einstmals so wichtige Rolle der Kinderpornos. Die waren im Wahlkampf so wichtig, dass man sogar ein Gesetz erlassen hat, das niemals angewendet wurde. Verarschung des Parlamentes hoch drei! Soviele "Nazis" gibt es gar nicht, dass die zusammen so verfassungswidrig handeln koennten wie er allein in dem Moment. Er macht sich wie zuvor beim beamteten kinderreichen Mittelstand und vielleicht einigen "Nazis" ("Kopf ab fuer Kinderschaender") nun bei den Schwarzgeldbesitzern beliebt.

     

     

    Drittens macht er sich, wie einst Kohl ueber die CDU, ueber die Opposition lustig. Die regt sich auf und merkt gar nicht, dass die Schweiz im Zweifel kein Gegner ist. Selbst Gaddafi hat sie bezwungen nachdem seine schwangere Schwiegertochter drei Tage lang ins Loch gesteckt worden war. Schaeuble ist eben gut!