Kommentar Freihandelsabkommen: Kolonialismus neuen Typs
An Freihandelsabkommen, die viele Zollschranken im Norden unangetastet lassen, verdienen nur Wenige. Ihre Klauseln zu Menschenrechten sind deshalb Makulatur.
E s war ein Zufall mit Symbolgehalt: Am Mittwoch ratifizierte der US-Kongress im Schnellverfahren drei Freihandelsabkommen, darunter das bereits 2006 unterzeichnete mit Kolumbien. 519 Jahre vorher war Kolumbus, der erste europäische Kolonisator, in der Karibik gelandet. In den meisten Ländern Lateinamerikas ist der Tag zu einem Gedenk- und Protestdatum der sozialen Bewegungen geworden, die sich gegen die Ausplünderung ihrer Länder zur Wehr setzen.
Mit dem grünen Licht für das Kolumbienabkommen hat Barack Obama ein weiteres Wahlversprechen gebrochen. Dass der US-Präsident Afroamerikaner ist, verleiht diesem Sinneswandel eine besonders bittere Note. Zudem hat er damit seine Gewerkschaftsbasis brüskiert.
Die nämlich argumentiert nicht nur mit drohenden Jobverlusten in den USA, sondern auch mit der Verfolgung kolumbianischer KollegInnen. Seit 2007 wurden 197 Gewerkschafter ermordet, 39 davon seit dem Amtsantritt von Staatschef Juan Manuel Santos 2010.
Die quasikoloniale Abhängigkeit Kolumbiens von den USA erreicht eine neue Qualität - und das ausgerechnet in einer Phase, in der die Hegemonie Washingtons sogar im vormaligen "Hinterhof" ins Wanken gerät. Durch die bevorstehenden Billigimporte sind Hunderttausende kolumbianischer Landwirte in ihrer Existenz bedroht. Vor allem die Milch- und Reisbauern seien noch nicht bereit, warnte Kolumbiens konservativer Landwirtschaftsminister Juan Camilo Restrepo noch am Montag. Prompt wurde er zurückgepfiffen. Auch der Zugang zu erschwinglichen Medikamenten wird schwieriger.
An "Frei"-Handelsabkommen, die die Agrarsubventionen und viele Zollschranken im Norden unangetastet lassen, verdienen nur Wenige. Ihre Menschenrechtsklauseln sind Makulatur. Aus all diesen Gründen - und noch einigen mehr - sollte das Europäische Parlament, dem ein ganz ähnlicher Vertrag mit Kolumbien vorliegt, diesem die Ratifizierung verweigern.
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