Kommentar Freigänger: Sexualstraftäter haben Rechte

Der Mann erhielt eine moderate Strafe. Ihm wurde eine positive Sozialprognose gestellt, sonst hätte er keinen Freigang gewährt bekommen.

Ein Teil der Belegschaft des Eurogate-Containerterminals in Bremerhaven will per Streik erzwingen, dass ein verurteilter Sexualstraftäter nicht wieder zur Arbeit kommen darf. Das ist in vielerlei Hinsicht falsch.

Der Mann, der sich an einem Kind vergangen hat, ist für seine Tat verurteilt worden und verbüßt seine Strafe – auch wenn ihm Freigang gewährt wurde. Die Arbeiter und Arbeiterinnen auf dem Terminal dürfen das Recht nicht in die eigene Hand nehmen. Es steht nicht in ihrem Ermessen, die Strafe dadurch zu verschärfen, dass sie dem Mann vollends sein Leben kaputt macht.

Sein Fall ist klar abzugrenzen zu den Fällen der Sicherungsverwahrten, die in jüngerer Zeit vielerorts für Aufruhr sorgten. Der Mann erhielt eine moderate Strafe. Ihm wurde eine positive Sozialprognose gestellt, sonst hätte er keinen Freigang gewährt bekommen. Eine Gefahr geht von ihm aller Wahrscheinlichkeit nach nicht aus. Er hat das Recht, wieder in die Gesellschaft integriert zu werden und die Gesellschaft fährt besser damit, ihn wieder einzugliedern, statt ihn für viel Geld aufs Abstellgleis zu schieben und damit zum Risiko zu machen.

Es ist unangenehm mit einem straffällig gewordenen Pädophilen zusammen zu arbeiten. Die heftige Reaktion in Bremerhaven ist damit allein aber nicht zu erklären, sondern wohl eher damit, dass sich der straffällig gewordene Pädophile so sehr als Projektionsfläche anbietet. Jemand, der sich an Kindern vergeht, ist das Schwein per se. Denn Kinder können sich nicht wehren, sie gelten als "unschuldig“ – im Gegensatz zu Erwachsenen, die doch immer irgendwie Dreck am Stecken haben.

Der „Kinderschänder“, der ja eigentlich nicht Schande über die Kinder bringt, sondern über sich selbst, repräsentiert also das absolute Böse. In ihm findet sich etwas, von dem man sich eindeutig abgrenzen kann und das man hemmungslos bekämpfen darf. Beides dient nicht zuletzt dazu, mit der eigenen Angst umzugehen.

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