Kommentar Erbschaftsrechts für Homo-Paare: Rückbau der Diskriminierung
Nach dem Urteil zur Gleichbehandlung von Homosexuellen im Erbschaftsrecht bleibt noch vieles zu tun. Etwa beim Einkommenssteuer- und Adoptionsrecht.
D as Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist deutlich: Hetero- und Homosexuelle sind beim Erbrecht gleich zu behandeln. Dieses Votum ist gut und richtig und vor allem längst überfällig. Wenn Menschen füreinander da sind und füreinander sorgen, wenn sie also gegenseitig Pflichten übernehmen, sollen sie auch gleiche Rechte haben - sowohl ideell als auch ökonomisch. Dazu zählt in einer Gesellschaft wie unserer, die stark auf Besitzstandswahrung setzt, eben auch das Erbschaftsrecht.
Seit die Eingetragene Partnerschaft 2001 in Deutschland gilt, hat es viele Fortschritte in der Gleichstellung Homosexueller gegeben. Insofern ist das aktuelle Urteil aus Karlsruhe "nur" ein weiterer Schritt zur vollständigen Gleichbehandlung von Lesben und Schwulen. Denn es bleibt noch vieles zu tun.
Als Nächstes stünde eine Gleichbehandlung im Einkommensteuerrecht an. Es fehlt jeder sachliche Grund, warum verpartnerte Lesben und Schwule im Gegensatz zu verheirateten Heteros ihr Einkommen nicht gemeinsam versteuern dürfen, sondern behandelt werden wie Ledige. Das Argument, das hier häufig vorgebracht wird, ist der besondere Schutz der Ehe und der Familie.
Simone Schmollack ist taz-Redakteurin für Frauen- und Geschlechterpolitik.
In der konservativen Ideologie ist das Bild der Familie zudem häufig mit Kindern verbunden. Aber es gibt genügend Heteropaare ohne Kinder, die sich trotzdem als Familie bezeichnen. Sollten Kinderlose künftig wie Ledige besteuert werden?
Leicht zu ändern wäre auch das Adoptionsrecht. Die Adoption eines leiblichen Kindes durch die Partnerin oder den Partner ist zwar möglich, nicht aber die Fremdadoption für eine verpartnerte Lebensgemeinschaft. Dahinter steckt ebenfalls ein konservatives Leitbild: Eine "richtige" Familie bestehe aus Mutter, Vater, Kind(ern).
Und last but not least: In Artikel 3 des Grundgesetzes, der die Gleichstellung aller Menschen festschreibt, fehlt der Hinweis darauf, dass niemand aufgrund seiner sexuellen Identität diskriminiert werden darf. Eine Änderung der Grundrechte dürfte allerdings die höchste Hürde sein. Aber machbar ist auch das, wenn man will.
Egal ob man die Institution Ehe an sich als zeitgemäß empfindet oder für überholt hält - solange es Eheschließungen gibt, darf kein Unterschied zwischen Homo- und Heterosexuellen gemacht werden.
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