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Nu. Mal vorab - Schreck laß nach.
Ja. Der Verfahrensablauf ist bitter & Spricht der Bedeutung derartiger Verfahren Hohn.
Eine dafür zuständige Kammer - nicht "das" Gericht - d.h. die "gesetzlichen Richter" entspr. Grundgesetz - GG - Haben offensichtlich versagt. Das ja.
Hätte das Präsidium eingreifen können/sollen? - schwer zu sagen!
Wg "gesetzlicher Richter" ist in einem laufenden Verfahren die Hürde besonders hoch.
Was ich nicht nachvollziehen kann -
"Ihnen wurde bedeutet, dass sie in Neubrandenburg unerwünscht sind.…"
Mit Verlaub.
Da ich Ihre Ansichten in Ihren Beiträgen zu den von Ihnen angesteuerten Themen - weil häufig "schwer bedeutend" & überzogen - Selten teile - doch&leider zu häufig -
Glaub ich - daß auch dieser Satz in seiner unbelegten Pauschalität mal wieder in diese nämliche Kategorie gehört!
"Sine ira et studio! Ohne Zorn&Eifer!"
Sollte bei allem Engagement -
Auch für Journalisten gelten -
Die als solche wahrgenommen -
Werden wollen - kerr!
Ich habe nicht behauptet, hier sei das Recht gut anwendet worden, aus der Ferne kann ich das nicht beurteilen. Dass die Kammer für befangen erklärt wurde, spricht aber deutlich dagegen.
Meine Kritik richtet sich gegen den Anspruch, die Justiz solle „Gerechtigkeit herstellen“. Dies ist zum einen unmöglich und zum anderen kann eine solche Forderung leicht missbraucht werden, das Gesetz außer Acht zu lassen, um einer höheren Gerechtigkeit willen.
(Mist vertippt!;)(
Sorry - & a gähn!;))
Lesen hilft - hm¿!¡;)
Die erste Zeile - Yours! & -
Nothing elsen - kerr!
kurz - Wieder laafens in dere Schuha!
Nicht für Sie hier hingestellt!
Dess aber - Gar nicht soo selten
Aaf dere dapperten Welten!
Hier zu bewundern wiedermal!
VXXL - an der nach oben offen Zahl.
Da mähtste nix.
Normal.
Mich erinnert das Ganze an ein Lied von Manfred Krug. Titel: "In eigener Sache" (Dr. Servatius) oder aber auch an die Dokumentation "Hitlers Eliten nach 45."
Eigentlich sollte man ja davon ausgehen das die Altnazis langsam Geschichte sind, aber ihre Ahnen leben weiter im Bundesdeutschen Gerichtsbetrieb.
Gerechtigkeit kann die Justiz nicht schaffen, das ist eine viel zu große Aufgabe. Sie kann nur das Recht so gut anwenden, wie es irgend möglich ist, um zu tragfähigen Ergebnissen zu kommen. Ein höherer Anspruch ist schon deshalb verfehlt, weil die Frage was gerecht ist, überhaupt nicht einheitlich beantwortet werden kann.
Die Demo am Einheitstag in Berlin hat erneut gezeigt: Diejenigen, die dort nach Frieden riefen, meinen etwas ganz anderes – die Kapitulation der Ukraine.
Kommentar Ende des Auschwitz-Prozesses: Ein deprimierendes Signal
Der Prozess erinnert an die frühere Kumpanei der Justiz mit Nazi-Tätern. Sein Ende wirkt der Auseinandersetzung mit dem NS entgegen.
Die Auseinandersetzung mit dem NS und der Umgang mit den Überlebenden (im Bild Barbara Doniecka) ist wegweisend für die Zukunft (Archivbild 2015) Foto: dpa
Die Einstellung des Verfahrens gegen den mutmaßlichen Auschwitz-Täter Hubert Z. ist bitter, aber sie ist notwendig. Wenn ein Angeklagter aus Krankheitsgründen einem Verfahren nicht mehr folgen kann, dann muss dieses beendet werden, so schwerwiegend die Vorwürfe gegen ihn auch sein mögen.
Doch diese Einsicht ist nur die halbe Wahrheit. Tatsächlich hat der Neubrandenburger Prozess eindrücklich über quälende Monate hinweg gezeigt, wie man ein NS-Verfahren nicht führen darf. Mehr noch: Der Prozess hat an die längst vergangen geglaubten Tage der bundesdeutschen Justiz erinnert, als mutmaßliche Nazi-Täter mit Langmut und Kumpanei seitens der Richter rechnen durften.
Tatsächlich hat das Gericht in Mecklenburg alles nur Erdenkliche unternommen, um sich dem Verdacht der Voreingenommenheit auszusetzen: Es hat Nebenklagevertreter und die Staatsanwaltschaft wie Schuljungen behandelt, einen unbequemen Gutachter heruntergeputzt, Anträge auf die Zulassung zur Nebenklage von Auschwitz-Überlebenden abgelehnt und zugleich dafür gesorgt, dass der Prozess in seinen Anfängen stecken blieb. Dies alles geschah mit dem offensichtlichen Ziel, sich des Verfahrens ohne ein Urteilsspruch zu entledigen.
Und das Ergebnis? Die Richter sind entfernt worden und gelten inzwischen als dienstunfähig. Der greise Angeklagte bleibt ein freier Mann. Viel schlimmer ist noch, dass den Überlebenden ein Urteil gegen einen mutmaßlichen Peiniger von Auschwitz versagt blieb. Ihnen wurde bedeutet, dass sie in Neubrandenburg unerwünscht sind.
Den Überlebenden wurde bedeutet, dass sie in Neubrandenburg unerwünscht sind.
Das Ende dieses Verfahrens, so rechtsstaatlich es auch ist, konterkariert alle gesellschaftlichen Bemühungen zur Auseinandersetzung mit der jüngeren deutschen Geschichte.
Denn es besagt letztlich: Es ist nicht wichtig, ob mehr als 70 Jahre nach dem Holocaust die Gerechtigkeit an erster Stelle steht.
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Schwerpunkt Nationalsozialismus
Kommentar von
Klaus Hillenbrand
taz-Autor
Jahrgang 1957, ist Mitarbeiter der taz und Buchautor. Seine Themenschwerpunkte sind Zeitgeschichte und der Nahe Osten. Hillenbrand ist Autor mehrerer Bücher zur NS-Geschichte und Judenverfolgung. Zuletzt erschien von ihm: "Die geschützte Insel. Das jüdische Auerbach'sche Waisenhaus in Berlin", Hentrich & Hentrich 2024
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