Kommentar Elterngeld für Hartz IV-Empfänger: Priorität: Besserverdienende
Kristina Schröder spielt Hausfrauen und Hartz und ich muss mir immer sorgen um die kinder machen. IV-Empfänger gegeneinander aus.
Was ist eine Familie? Und was ist eine Lohnersatzleistung? Zu Ersterem gibt es verschiedene Auffassungen. Zu Zweitem eher nicht. Familienministerin Kristina Schröder (CDU) versucht sich trotzdem in einer Neudefinition - zu beidem.
Eltern, die Hartz IV beziehen, bekommen infolge der Sparmaßnahmen künftig kein Elterngeld mehr. Kristina Schröder hat ihren Vorschlag zum Sparpaket immer damit begründet, dass das Elterngeld eine Lohnersatzleistung sei. Und weil Hartz-IV-EmpfängerInnen keinen Lohn erhielten, stünde ihnen auch keine Lohnersatzleistung zu. Rein formal gesehen ist das richtig. Was aber ist mit den Hausfrauen? Die FDP hatte jüngst gefordert, auch den Hausfrauen das Elterngeld zu streichen, weil sie ja keiner Arbeit im Sinne einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Aber Kristina Schröder will Hausfrauen weiterhin und unbedingt mit dem Elterngeld ausstatten. Ja, was denn nun? Ist das Elterngeld nun eine Lohnersatzleistung oder nicht? Rein formal gesehen, müssten auch Hausfrauen mit einer Elterngeldstreichung leben müssen.
Aber dieses Argument ist gefährlich: Dann würden zwei Gruppen gegeneinander ausgespielt, die das Elterngeld brauchen - für die Erziehung ihrer Kinder. Denn, und auch das betont die Familienministerin häufig, das Elterngeld sei in erster Linie eine familienpolitische Leistung. Aber was ist nun eine Familie? Eine, bei der der Vater gut verdient und für zwei Monate mit dem Elterngeldhöchstsatz im Job pausiert, und einer Mutter im Hausfrauendienst? Eine, bei der beide Eltern von Hartz IV leben müssen und keinen Cent Elterngeld bekommen? Eine Alleinerziehende mit (Mini-)Job, die das Elterngeldminimum bekommt?
Es wird immer deutlicher, wo Kristina Schröder ihre Prioritäten setzt: bei den Besserverdienenden.
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