Kommentar Dominique Strauss-Kahn: Rechtsprechung ist kein Spektakel
Was sich bei dem Strauss-Kahn-Prozess in New York zeigt, ist die Erkenntnis, dass Rechtsprechung kein Zirkus sein darf. Sie braucht Ruhe, Zeit und Geduld. Keine Kameras.
D er mutmaßliche Täter, dessen Verfahren wegen versuchter Vergewaltigung weiter geht, kommt mit strahlendem Sieger-Lächeln auf die Straße, nachdem das Gericht seinen Hausarrest und seine Kaution gestrichen hat. Seine linke Hand ruht lässig auf einer Schulter seiner Frau. Und in Paris wollen manche AnhängerInnen in ihm schon wieder den Retter sehen, der sie im kommenden Jahr von Präsident Nicolas Sarkozy befreien soll.
Das mutmaßliche Opfer, die 32-jährige Einwanderin aus Guinea, sitzt weinend zuhause. Und ihr Anwalt, der befürchtet, der komplette Prozess wegen sexueller Gewalt und versuchter Vergewaltigung könnte eingestellt werden, geht in die Flucht nach vorn. In schmerzhaften Details spricht er über Verletzungen in ihrer Vagina, gibt zu, dass sie "Fehler" gemacht habe und kündigt an, dass sie selber vor die Öffentlichkeit treten werde. Um genau zu erzählen, was Strauss-Kahn ihr am 13. Mai in einem Hotelzimmer in New York angetan habe.
Szenen von einer Straße in Manhattan. Sie spielen vor dem Gebäude, in dem eigentlich Rechtsprechung stattfinden soll. Und aus dessen Innerem stattdessen der Stoff für weltweites Reality-TV kommt. Diese Auftritte setzen konsequent fort, was in den Vorwochen geschehen ist: als der einstige IWF-Chef in Handschellen vor die TV-Kameras geführt wurde. Als Spitzenpolitiker in Paris Sexualverbrechen banalisierten. Und als Putzfrauen in Uniform ein Spalier vor dem Gericht bildeten und skandierten: "Shame on you".
DOROTHEA HAHN ist USA-Korrespondentin der taz.
All das ist - im günstigsten Fall - Zirkus. Unterhaltung. Es bestätigt oder widerlegt Vorurteile, Ressentiments oder Sympathien. Und es erhöht die Einschaltquoten und Auflagen. Aber es befördert nicht das Auffinden der Wahrheit. Ob Strauss-Kahn tatsächlich eine Vergewaltigung versucht hat, wird so nicht herauszubekommen sein. Genau so wenig wird sich eine Antwort auf die Frage finden lassen, ob eine Frau, die über andere Dinge in ihrem Leben gelogen hat, unglaubwürdig ist, wenn sie eine Vergewaltigung anzeigt.
Was sich bei dem Strauss-Kahn-Prozess in New York deutlich zeigt – und was wir rückblickend möglicherweise als seinen einzigen Nutzen betrachten werden – ist die Erkenntnis, dass Rechtsprechung kein Spektakel sein darf. Sie braucht Ruhe, Zeit und Geduld. Keine Kameras.
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