Kommentar Bauwagendemo-Prozess: Ein unzumutbar langer Weg

Von effektiven Rechtsschutz kann da nicht mehr die Rede sein, wenn erst nach acht Jahren eine Demo-Auflösung endgültig aufgearbeitet wird.

Es ist kaum zu glauben: Acht Jahre ist es her, dass die Polizei eine harmlose Demonstration für ein Leben in Wohnwagen mit Brachialgewalt auflöste, die Gefährte – in denen Menschen wohnen und leben – demolierte. Und erst jetzt findet der verwaltungsrechtliche Aspekt vielleicht eine endgültige rechtliche Würdigung. Von effektiven Rechtsschutz kann da nicht mehr die Rede sein.

Und wäre der Kläger Norbert Hackbusch, der jetzt für die Linkspartei in der Bürgerschaft sitzt, kein Politprofi, wäre das Verfahren vielleicht nach der ersten Instanz im Sande verlaufen. Dabei ist das Verfahren tatsächlich von grundsätzlicher Bedeutung.

Ob die Polizeiführung das Grundrecht auf Demonstration mit dem Argument aushebeln kann, durch die Versammlung sei die Hafenrandstraße „blockiert“ und die Autofahrer würden „genötigt“, weil sie einen Umweg fahren müssten, muss geklärt werden. Denn dass es so einfach nicht geht, das haben bereits die Strafgerichte in diesem Komplex entschieden.

Zugegeben: Die Umstände der Demo sind kompliziert gewesen, da die Aktion nicht angemeldet war. Doch eines war damals klar: Es handelte sich um eine politische Manifestation, die dem Schutz des Grundgesetzes unterliegt. Das wusste die Polizeiführung genau und gerade das wollte sie nicht zulassen.

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Jahrgang 1956, Seit 1983 bei der taz – zuerst bei der taz.hamburg und jetzt bei der taz.nord in Hamburg. Ressorts: Polizei, Justiz, Betrieb und Gewerkschaft. Schwerpunkte: Repression, progressive Bewegungen und Widerstand gegen Gentrifizierung

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