Kommentar Aussteigerhilfe für Rechtsextremisten: Unterlassene Hilfeleistung
Wenn ein Gewalttäter mit rechtsextremem Hintergrund eine Aussteiger-Hotline anruft, muss die ihm auch weiterhelfen wollen. Sonst ist sie überflüssig.
Z wischen Halbsätzen erwähnte Christopher R. vor dem Kieler Landgericht, er habe "mal bei einer Aussteigerhilfe angerufen". Welches Ausstiegsprogramm für Rechtsextreme er da kontaktiert haben will, das wusste der Schläger vom 18. April 2008 nicht mehr - wie so vieles andere auch. An einen Umstand jenes Telefonats aber erinnerte er sich noch genau: "Der Beamte" habe ihn abgewiesen, erzählte R., da er in keine Organisation eingebunden sei. Wenn sich das so zugetragen hat, ist es ein Skandal.
Dass er vom "Beamten" spricht, legt zumindest die Vermutung nahe: Christopher R. wird von einer staatlichen Anlaufstelle für ausstiegsbereite Rechtsextremisten abgewiesen worden sein, nicht von einer zivilgesellschaftlichen. Die entsprechenden Programme - sei es beim Verfassungsschutz oder bei der Polizei - sind immer wieder kritisiert worden. Nicht zuletzt, befürchten Experten, melden sich ausstiegswillige Rechte dort kaum, weil sie denken, ihre Kameraden verraten zu müssen.
Dass genau das von ihnen erwartet wurde, bestätigen Aussteiger. Nachweislich wurde mindestens ein Betroffener angehalten, in der Szene zu bleiben - und für die Behörden zu spionieren.
Christoph R. ist ein Täter mit rechtsextremem Hintergrund, hat sich fast die Hälfte seines Lebens in der Szene aufgehoben gefühlt. Wenn so einer eine Aussteiger-Hotline anruft, muss die ihm auch weiterhelfen wollen. Sonst ist sie überflüssig.
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