Kommentar Alter und Job: Arbeitgeber, hört auf zu heucheln!
Die Rente mit 63 plus eine Phase der Arbeitslosigkeit könnte die Frühverrentung befördern, warnen Arbeitgeber. Das ist lächerlich!
M an reibt sich dieser Tage schon die Augen und glaubt zu träumen, wenn man die Arbeitgeber über die Rente mit 63 jammern hört. So viel Heuchelei ist selten.
Die Klage der Wirtschaft richtet sich gegen den frühen Berufsaustritt. Nach den bisherigen Rentenplänen soll es möglich sein, dass jemand, der 43 Jahre erwerbstätig war, schon mit 61 Jahren aus dem Betrieb ausscheiden und sich dann noch zwei Jahre arbeitslos melden kann bis zur abschlagsfreien Rente mit 63. Der frühe abschlagsfreie Ruhestand könnte eine Frühverrentungswelle auslösen, warnen die Arbeitgeber.
Diese Empörung wirkt lächerlich, denn genau über die Langzeitarbeitslosigkeit entsorgen die Unternehmen schon immer zu Tausenden ihre älteren Beschäftigten. Oft treffen sie einvernehmliche Regelungen zum Ausscheiden der Arbeitnehmer und kalkulieren den zweijährigen Bezug von Arbeitslosengeld I bis zur Rente mit ein. Mitunter fließt auch eine Abfindung.
Die Arbeitgeber haben es daher heute schon selbst in der Hand, ob ein Beschäftigter früher geht oder nicht. Sicher gibt es Betriebe, etwa in der Metallbranche, wo man das ältere Fachpersonal halten möchte, weil es inzwischen an Nachwuchs mangelt. Das ist aber nicht die Regel.
Die Bundesregierung wird nun noch ein bisschen an den Stellschrauben drehen. Am Ende sieht es vielleicht so aus: Wer früher aufhören muss oder möchte, wird das auch künftig mit einer Phase der Arbeitslosigkeit tun können. Nur gibt es nach der Arbeitslosigkeit mit 61 dann vielleicht mit 63 keine abschlagsfreie Rente, sondern ein Ruhegeld mit Abzügen wie bisher auch. Diese Ausgestaltung in den Sozialkassen entbindet die Wirtschaft nicht von ihrer ungelösten Aufgabe: dafür zu sorgen, dass überhaupt mehr Ältere in den Betrieben arbeiten können, auch jenseits des 61. Lebensjahres.
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