Kommentar Abriss eines Baudenkmals: Status eines Feigenblatts
Wenn in Hamburg im Zweifelsfall sowieso die Wirtschaft Vorfahrt hat, kann sich die Stadt den Denkmalschutz auch gleich schenken.
E s ist schon bezeichnend, dass gerade der Hamburger SPD-Senat so mir nichts dir nichts grünes Licht für den Abriss eines der wichtigsten Baudenkmäler der Arbeiterbewegung aus der Weimarer Republik in der Stadt gibt.
Am Streit um die Gebäude der Konsumgenossenschaft auf der Peute zeigt sich, welchen Status der Denkmalschutz in Hamburg hat: den eines Feigenblatts. Denn im Zweifelsfall hat die Wirtschaft nun mal Vorfahrt.
Wenn regierende Parteien historische Zeugnisse nach stadtentwicklungsstrategischen Gutdünken oder für die hafenwirtschaftliche Konjunktur plattmachen können, kann die Stadt sich den Denkmalschutz eigentlich auch gleich in die Haare schmieren. Es wird sich zeigen, ob die Novelle des Denkmalschutzgesetzes irgendetwas daran ändert.
Denn der Senat hat das neue Denkmalschutzgesetz gegen den Willen der eigenen Stadtentwicklungsfraktion durchgesetzt. Denn die wollte das vereinfachte Gesetz nicht, das nicht mehr zwischen „erkannten“ und „geschützten“ Denkmälern unterscheidet – und das in zwölf Bundesländern längst gang und gäbe ist.
Der Senat argumentiert, dass der Abriss des Industriedenkmals für schnöde Lagerflächen der Hafenwirtschaft im öffentlichen Interesse sei. Die Regierenden wären wohl keine Regierenden, wenn sie nicht so lässig auf die Arbeiterbewegung pfeifen würden.
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