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Kolumne Seitenblick auf US-WahlkampfKrankheit, Tod, Unwägbarkeiten

In den USA wird die Frage nach einem möglichen Attentat auf einen Kandidaten am Beispiel Obama diskutiert - genau wie die Frage nach Gesundheit oder Tod von John McCain.

Bild: taz

Bettina Gaus ist Buchautorin und politische Korrespondentin der taz.

Zwei Jugendliche haben dafür gesorgt, dass über den dicken Elefanten im Wohnzimmer, um den alle seit Monaten vorsichtig herumgehen, nun doch gesprochen wird. Die Festnahme von zwei Neonazis in den USA, die einen offenbar reichlich dilettantischen Plan zur Ermordung des Präsidentschaftskandidaten Barack Obama gefasst hatten, hat es unvermeidlich werden lassen, die Frage nach politischer Gewalt und ihren Folgen zu erörtern.

Lange war dieses Thema im öffentlichen Raum tabu, und dafür gab und gibt es gute Gründe. Es lassen sich Beispiele dafür finden, dass manche Straftäter durch eine breite Diskussion überhaupt erst zu ihrem Tun ermutigt wurden, und die Sehnsucht gestörter Täter nach dem Tagesruhm hat schon viele Opfer gefordert. Aber die stillschweigende Übereinkunft der meisten Medien, über mögliche Attentate und andere Todesarten nicht zu spekulieren, bedeutet nicht, dass die Frage in den Köpfen der Bevölkerung nicht präsent wäre.

In New York fand vor einigen Monaten ein T-Shirt reißenden Absatz, auf dem stand: "Who shot Obama?" In Gesprächen spricht oft ein Blick Bände als einzige Antwort auf die Überlegung, was jetzt noch schiefgehen und einen Sieg von Obama verhindern könne. Und es geht ja nicht nur um den demokratischen Kandidaten. Hinter der hitzigen Debatte darüber, ob Sarah Palin fähig wäre, Präsidentin zu sein, steht stets die Frage nach Gesundheit oder Tod von John McCain.

Was also wäre, wenn? Für den Fall, dass ein gewählter Präsident vor seiner Vereidigung stirbt, hat die Verfassung vorgesorgt: Der designierte Vizepräsident übernimmt das Amt und benennt seinerseits einen Stellvertreter. Kompliziert wird es, wenn noch vor den Wahlen einer der Kandidaten stirbt - und je näher der Termin rückt, desto schwieriger wird es. In der Verfassung steht darüber nichts.

Für eine Verschiebung der jetzt anstehenden Wahlen wäre es bereits heute zu spät, zumal viele Stimmen schon abgegeben worden sind. Den von den Parteien bestimmten Wahlleuten - technisch werden sie und nicht der Präsident gewählt - wüchse deshalb plötzlich eine entscheidende Bedeutung zu. Eigentlich sind sie an die Vorgabe ihrer Partei gebunden. Aber es gibt Fälle, in denen Einzelne sich daran nicht gehalten haben. Und was wäre, wenn die Demokraten plötzlich Hillary Clinton statt Joe Biden im Weißen Haus sehen wollten? Sicher wäre dann wohl nur: Die Frage würde ein Fall fürs Verfassungsgericht.

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