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Archiv-Artikel

in kürze STASIAKTEN-URTEIL Kohl gibt Ruhe

Helmut Kohl (CDU) wird gegen das Bundesverwaltungsgerichtsurteil zu seinen Stasiakten keine Verfassungsbeschwerde einlegen. Das Urteil vom 23. Juni halte den Opferschutz auch nach der Gesetzesänderung aufrecht und gewährleiste damit den Vorrang der Persönlichkeitsrechte vor Aufklärung, so Kohls Anwalt. (afp)