■ KoKo-Urteil: Bewährungsstrafe
Berlin (dpa) – Der ehemalige Direktor eines früheren DDR- Handelsunternehmens ist gestern vom Berliner Kammergericht wegen Untreue in sieben Fällen zu einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Die insgesamt über 40 Millionen Mark, um die es geht, wurden mit Hilfe des Angeklagten, Günther Forgber, sichergestellt. Dies wirkte sich strafmildernd aus. Das Handelsunternehmen gehörte zum Bereich Kommerzielle Koordinierung (KoKo) des DDR-Devisenbeschaffers Schalck-Golodkowski.
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