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Archiv-Artikel

MARKENSTREIT VOR LUXEMBURGER GERICHT Knuts Lizenzrechte bleiben in Berlin

Plüschtiere, Bücher, Spiele: Bei der Vermarktung des verstorbenen Eisbären Knut hat der Berliner Zoo einen Sieg vor dem EU-Gericht verbucht. Das britische Unternehmen Knut IP Management darf die Marke „Knut – der Eisbär“ nicht nutzen, entschieden die Richter am Montag in Luxemburg. Es bestehe Verwechslungsgefahr mit der Marke „Knud“, die sich der Berliner Zoo bereits frühzeitig gesichert hatte. Damit bestätigten sie eine Entscheidung des EU-Markenamtes.

Beide Marken enthalten den Vornamen Knud oder Knut, stellten die Richter fest. Verbraucher könnten die unterschiedliche Schreibweise leicht übersehen, die Namen seien zu ähnlich. Zudem sollten beide Marken vergleichbare Güter wie Sportartikel und Spielzeug bewerben.

Der Berliner Zoo reagierte erleichtert auf die Entscheidung. „Wir sind froh“, sagte Sprecherin Claudia Bienek. Der Zoo werde jetzt aber keine neuen Verkaufsartikel zu Knut kreieren und in Umlauf bringen. (dpa)