in kürze KRANKE : Knöllchen vom Arzt
Wer die Zahlung der Praxisgebühr verweigert, muss mit einer Klage vor dem Sozialgericht rechnen. Darauf hat am Wochenende die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein aufmerksam gemacht. Bisher seien im Rheinland wegen ausgebliebener Praxisgebühr 13.000 Zweitmahnungen verschickt worden.