■ ÖSTERREICH: Knast für Künstler
Wien (dpa) — Das Urteil gegen den österreichischen Aktionskünstler und Kommunechef Otto Mühl, der im November letzten Jahres wegen zahlreicher Sittlichkeitsdelikte zu sieben Jahren Haft verurteilt worden war, ist rechtskräftig. Der Oberste Gerichtshof in Wien bestätigte am Donnerstag das Urteil der ersten Instanz. Der 66jährige war von einem Gericht in Eisenstadt für schuldig befunden worden, in seiner Kommune minderjährige Mädchen vergewaltigt und gegen das Drogengesetz verstoßen zu haben.
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