: Klonverbot tritt in Kraft
STRASSBURG afp ■ Das vor zwei Jahren zur Unterschrift ausgelegte Europäische Protokoll zum Verbot des Klonens von Menschen wird am 1. März in Kraft treten. Nach Angaben des Europarats in Straßburg ratifizierte Georgien den Text am Mittwoch als fünftes Land. Der Beitritt von fünf Staaten zu dem Protokoll war Voraussetzung für das Inkrafttreten. Das Protokoll verbietet das so genannte reproduktive Klonen von Menschen. Er untersagt „jede Intervention“, die „auf das Schaffen eines menschlichen Wesens abzielt, das identisch mit einem anderen, lebenden oder toten menschlichen Wesen ist“. Das Klonen von Körpergewebe oder Organen ist jedoch nicht untersagt. Der Text ergänzt die Bioethik-Konvention des Europarats, die bisher in sechs Europaratsländern in Kraft ist. Deutschland hat die Konvention bisher nicht unterzeichnet, weil sie zu viele Lücken aufweist.
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