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Kleve-Überfall bleibt unbestraft

■ Hamburger Kläger gegen die Verhinderung der 86er Brokdorf-Demonstration geben auf In erster Instanz in Schleswig abgeschmettert / 8.000 Mark Prozeß-Kosten

15.000 Hamburger AKW-GegnerInnen waren am 7. Juni 1986 in dem kleinen Örtchen Kleve von der Polizei gehindert worden, zur Großdemonstration vor dem AKW Brokdorf zu fahren. Zwei Autos wurden dabei von dem Polizei-Rollkommando in Brand gesetzt, 100 weitere wurden demoliert, zahlreiche DemonstrantInnen mußten nach Schlagstock-Schlägen ins Krankenhaus. Acht AKW-GegnerInnen, die gegen den Polizei -Einsatz geklagt hatten, haben jetzt vor den hohen Gerichtskosten kapituliert. Das Schleswiger Verwaltungsgericht hatte ihre Klage in erster Instanz abgewiesen.

„Wir sind zu der Entscheidung gekommen, wegen des finanziellen Aufwandes, der langen Verfahrensdauer vor dem Bundesverfassungsgericht und wegen der demonstrationsfeindlichen

Haltung des Oberverwaltungs gerichts in Lüneburg die Berufung nicht durchzuführen“, erklärten die acht KlägerInnen gegenüber der taz. Das erstinstanzliche Schleswiger Urteil war zu dem Ergebnis gekommen, daß „diese polizeiliche Maßnahme als Gefahrenerforschungseingriff sachlich gerechtfertigt war und die Kläger nicht in ihrem von der Verfassung gewährleisteten Recht verletzte“. Zudem seien die Polizeimaßnahmen durch das Landesverwaltungsgesetz gerechtfertigt gewesen. Dabei spielte es für die Richter keine Rolle, daß dieses Gesetz erst im Herbst nach der Brokdorf-Demonstration in Kraft getreten war. Das Gericht: „Die hier streitigen Kontrollmaßnahmen der Polizei, die nach dem Inhalt des maßgeblichen Einsatzbefehls angemessen aber zügig vonstatten

gehen sollte, waren nicht nur sachlich gerechtfertigt, sondern vielmehr zwingend geboten, um den Erfordernissen polizeilichen präventiven Handelns gerecht zu werden.„Eine unrechtmäßige Verhinderung der Demonstration konnte das Gericht nicht entdecken: „Der Umstand, daß das Passieren (...) noch für mehrere Stunden nicht möglich gewesen ist, kann nicht der Polizei angelastet werden.“

Nachdem bereits diese erste abweisende juristische Auskunft zwei Jahre dauerte und 8.000 Mark Prozeßkosten verschlang, haben sich die AKW-GegnerInnen entschlossen, auf eine Berufung zu verzichten. Stattdessen bitten sie um finanzielle Unterstützung auf das Spendenkonto: Rechtsanwältin Ulrike Donat, Sonderkonto A, Postgiro Hamburg, Nr. 24134203

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