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Klagt nur, Bürger, klaget immerfort

Karlsruhe (AFP) – Das Bundesverfassungsgericht hat das Klagerecht von Bürgern in Zivilprozessen gestärkt. Laut gestern verkündetem Urteil können Kläger nun sofort ein vollstreckbares Versäumnisurteil erwirken, wenn der Beklagte oder dessen Rechtsanwalt zum Verhandlungstermin nicht erscheinen. Bislang konnte solch ein Urteil nach der Rechtsanwaltsordnung nur erwirkt werden, wenn dies zuvor dem Gegenanwalt angekündigt wurde. Das BVG erklärte diese Regelung nun für unvereinbar mit dem Grundgesetz, weil sie allein den Anwälten diene. Der Kläger haben keinerlei Vorteile. (Az: 1 BvR 1327/98)

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