■ Klage: Lehrerin flog zu Recht
Kassel (AP) – Das Bundesarbeitsgericht hat die Klage einer früheren Schuldirektorin aus Dresden gegen ihre Entlassung abgewiesen. Die Entlassung der heute 44jährigen aus dem Schuldienst erfolgte zu Recht, weil sie vor der Wende Lehrer ihrer Schule politisch unter Druck gesetzt und gemaßregelt hatte, entschied das Gericht. (Az: BAG 2 AZR 308/94
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