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Klage zurückgewiesen

■ In Hessen darf quotiert werden

Frankfurt/Main (taz) – „Es darf quotiert werden“, freute sich gestern die frauenpolitische Sprecherin der Grünen im hessischen Landtag, Daniela Wagner. Der hessische Staatsgerichtshof hatte gerade die Klagen von CDU und FDP gegen die 1992 mit dem Votum der Regierungsparteien SPD und Grüne eingeführte Frauenquote bei der Besetzung der Personalräte im öffentlichen Dienst abgeschmettert.

Vor allem die Urteilsbegründung hat bei den roten und grünen Frauen im hessischen Landtag für Feiertagsstimmung gesorgt. Der Staatsgerichtshof hat nämlich dem Landtag nachdrücklich das Recht zugebilligt, den Verfassungsgrundsatz der allgemeinen, gleichen, freien, geheimen und unmittelbaren Wahl im Interesse der gleichen Teilhabe von Frauen ausgestalten zu dürfen. „Die Zeit, da Patriarchen sich hinter Paragraphen verschanzen konnten, scheint“, so Daniela Wagner, „damit vorbei zu sein.“

Gerade die Einführung der Frauenquote bei den Personalvertretungen im öffentlichen Dienst, so Wagner weiter, habe sich bestens bewährt. So sei der Frauenanteil in den Vertretungsorganen der Landesbehörden auf 52 Prozent angestiegen. Und im kommunalen Bereich konnten immerhin 47 Prozent der Personalratssitze mit Frauen besetzt werden. Nach der Entscheidung des Staatsgerichtshofes, so die Empfehlung von Wagner, solle die Opposition noch einmal heftig darüber nachdenken, ob sie – wie angekündigt – tatsächlich gegen das in der vergangenen Woche vom Landtag verabschiedete Frauengleichstellungsgesetz im öffentlichen Dienst den Rechtsweg beschreiten wolle. kpk

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