Klage wegen Facebook-Firmenseite: Es darf geteilt werden
Ein Gericht hat eine Klage wegen Facebook-Firmenseiten zurückgewiesen. Fanpage-Betreiber seien nicht für den schlechten Datenschutz Facebooks verantwortlich.

So nett und uneigennützig. Bild: dpa
SCHLESWIG dpa | Öffentliche Einrichtungen und Firmen in Schleswig-Holstein dürfen nicht daran gehindert werden, Facebook-Fanseiten zu betreiben. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Schleswig und bestätigte damit die Einschätzung des Verwaltungsgerichts.
Die Berufung des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD) sei zurückgewiesen worden, sagte Gerichtssprecherin Susanne Rublack am Donnerstag.
Das Verwaltungsgericht Schleswig hatte im Oktober 2013 entschieden, die Unternehmen seien für den Datenschutz bei Facebook rechtlich nicht verantwortlich, da sie faktisch keinen Einfluss auf die Datenverarbeitung bei dem sozialen Netzwerk hätten. „Ein Fanpage-Betreiber ist nicht dafür verantwortlich, was Facebook mit den personenbezogenen Daten der Nutzer macht“, erläuterte Rublack.
Wegen der „Grundsatzbedeutung“ des Falles habe das OVG die Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugelassen. ULD-Leiter Thilo Weichert habe nun einen Monat Zeit, um Revision einzulegen.
Leser*innenkommentare
ioannis
Richtiges Urteil, die Eigenverantwortung kann nicht einfach so von jedem weg auf alles andere geschoben werden - nicht wenn der Einzelne dann gleichzeitig immer wichtiggenommen werden will.
Arno Nym
Das Problem ist eher, dass Mitarbeiter der Verwaltung und ggf. auch die "Kunden" dazu verpflichtet bzw. annimiert werden, dort Ihre Daten zu hinterlassen, die dann aber nicht dem Deutschen Datenschutzgesetz unterliegen.
Die Bürger sollten davon ausgehen können, dass Behörden verantwortungsvoll mit ihren Daten umgehen. OK, in diesen Zeiten vielleicht doch nicht mehr, aber es gibt noch Leute mit Rückgrad, die sich dagegen auflehnen.
Danke Thilo, nicht nachlassen!