piwik no script img

Klage wegen Facebook-FirmenseiteEs darf geteilt werden

Ein Gericht hat eine Klage wegen Facebook-Firmenseiten zurückgewiesen. Fanpage-Betreiber seien nicht für den schlechten Datenschutz Facebooks verantwortlich.

So nett und uneigennützig. Bild: dpa

SCHLESWIG dpa | Öffentliche Einrichtungen und Firmen in Schleswig-Holstein dürfen nicht daran gehindert werden, Facebook-Fanseiten zu betreiben. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Schleswig und bestätigte damit die Einschätzung des Verwaltungsgerichts.

Die Berufung des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD) sei zurückgewiesen worden, sagte Gerichtssprecherin Susanne Rublack am Donnerstag.

Das Verwaltungsgericht Schleswig hatte im Oktober 2013 entschieden, die Unternehmen seien für den Datenschutz bei Facebook rechtlich nicht verantwortlich, da sie faktisch keinen Einfluss auf die Datenverarbeitung bei dem sozialen Netzwerk hätten. „Ein Fanpage-Betreiber ist nicht dafür verantwortlich, was Facebook mit den personenbezogenen Daten der Nutzer macht“, erläuterte Rublack.

Wegen der „Grundsatzbedeutung“ des Falles habe das OVG die Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugelassen. ULD-Leiter Thilo Weichert habe nun einen Monat Zeit, um Revision einzulegen.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

2 Kommentare

 / 
  • Richtiges Urteil, die Eigenverantwortung kann nicht einfach so von jedem weg auf alles andere geschoben werden - nicht wenn der Einzelne dann gleichzeitig immer wichtiggenommen werden will.

    • @ioannis:

      Das Problem ist eher, dass Mitarbeiter der Verwaltung und ggf. auch die "Kunden" dazu verpflichtet bzw. annimiert werden, dort Ihre Daten zu hinterlassen, die dann aber nicht dem Deutschen Datenschutzgesetz unterliegen.

      Die Bürger sollten davon ausgehen können, dass Behörden verantwortungsvoll mit ihren Daten umgehen. OK, in diesen Zeiten vielleicht doch nicht mehr, aber es gibt noch Leute mit Rückgrad, die sich dagegen auflehnen.

      Danke Thilo, nicht nachlassen!