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Klage vor dem OVG gegen Tempelhof

■ Zwei Bürgerinnen wollen weiteren Betrieb des Flughafens Tempelhof verhindern

Berlin. Zwei Bürgerinnen haben vor dem Oberverwaltungsgericht Klage gegen den Flughafen Tempelhof erhoben. Wie ihr Rechtsanwalt Klaus-Martin Groth gestern erklärte, richte sich die Klage gegen die »unzureichende Rechtsgrundlage des gegenwärtigen Flugbetriebs«.

Ihr Hauptvorwurf: Tempelhof, unter den Alliierten in seiner heutigen Form errichtet, sei niemals nach deutschem Recht genehmigt worden. Vielmehr habe der Bund mit dem Tag der Vereinigung in einem Überleitungsgesetz den Flughafen einfach zugelassen. Die Anwohner wollen nun über den Rechtsweg die zuständige Senatsverwaltung für Verkehr und Betriebe zwingen, Tempelhof einer nachträglichen Prüfung nach dem Luftverkehrsgesetz zu unterziehen. Groth zeigte sich gestern optimistisch: »Das Gelände ist sowohl unter Sicherheits- als auch unter Umweltschutzgesichtspunkten ungeeignet.«

Nach Ansicht der beiden Anwohnerinnen soll der Flughafen deshalb auch nach dem Abzug der Alliierten im Jahr 1995 geschlossen bleiben. Angesichts der Planungen für den Ausbau von Schönefeld dürfe die Frage nach der Schließung von Tempelhof nicht weiter offen gehalten werden. Rechtsanwalt Groth hob hervor, daß ein Flughafenneubau außerhalb der Stadt nur dann zu rechtfertigen sei, wenn gleichzeitig innerstädtische Flughäfen geschlossen werden. Dies habe das Bundesverwaltungsgericht (BVG) bereits in früheren Verfahren zum Flughafen München verdeutlicht. Severin Weiland

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