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Archiv-Artikel

in kürze ZEUGEN JEHOVAS MOSKAU Klage in Straßburg

In letzter Instanz hat das Moskauer Stadtgericht das Tätigkeitsverbot für 11.000 Zeugen Jehovas bestätigt. Nun will die Moskauer Gemeinde den Europäischen Gerichtshof anrufen. Der Gerichtshof habe wiederholt geurteilt, dass sich die Zeugen auf den Schutz der Menschenrechtskonvention berufen könnten, hieß es. (ap)