Klage gegen Weservertiefung: "Senat unterliegt Naturschutz"
Die Weservertiefung wird vor Gericht scheitern, davon geht Wirtschaftsstaatsrat Heiner Heseler aus. Wir sprachen mit einem der Kläger, Martin Rode vom Bremer BUND.
taz: Der zuständiger Vertreter des Bremer Senats, Staatsrat Heiner Heseler, hält das Verfahren um die Weservertiefung für verloren.
Martin Rode: Das hat mich überrascht, als ist das so klar gelesen habe.
Nach der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht wollten die Antragsteller für die Weservertiefung, unter anderem der Bremer Senat, mit dem BUND Gespräche über einen außergerichtlichen Kompromiss führen. Haben die stattgefunden?
Das Gericht hatte im September 2012 solche Gespräche angeregt, bei der mündlichen Vorerörterung. Dies ist damals aber nicht zustande gekommen. Erst im Zuge der Hauptverhandlung jetzt Mitte Mai in Leipzig ist dann die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) an uns herangetreten. Wir hatten daher direkt Leipzig Gespräche und die WSV hat uns dann noch einmal eingeladen zu einem Gespräch, um uns ihre Überlegungen vorzustellen.
Überlegungen zu einem Kompromiss?
Klar.
Was haben sie angeboten?
Das ist vertraulich.
49, ist Bremer Landesgeschäftsführer des Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND).
Gab es ein verbindliches schriftliches Angebot?
Nein.
Gab es ein ernsthaftes Interesse an einem Kompromiss?
Den Eindruck hatte ich. Das Problem ist aber, dass es viel zu spät ist. Am 11. Juli will das Gericht sein Urteil oder seinen Beschluss verkünden, vorher müsste man nicht nur über sehr verschiedene und komplizierte Streitfragen Verabredungen treffen, es müssten auch die politischen Instanzen in Bremen, Niedersachen und im Bund „Ja“ dazu sagen. Das ist nicht realistisch.
An welchen Punkten hatte das Gericht denn Zweifel?
Das Gericht hat nur Fragen gestellt, zu mehreren rechtlichen Punkten. Man kann nur über die Art und Richtung der Fragen spekulieren.
Wo hat das Gericht nachgefragt?
Zum Beispiel die Umweltverträglichkeit haben die Antragsteller für alle Teilprojekte zusammen angestellt, nicht getrennt nach den Vertiefungs-Projekten für Bremerhaven, für die Vertiefungsstrecke bis Brake und die bis Bremen. Es ging auch um europäischen Naturschutz und Vogelschutz, um Kohärenzmaßnahmen ...
Ausgleichsmaßnahmen?
Das sind im Prinzip Ausgleichsmaßnahmen. Und es gab Fragen zu der hydrologischen Wirkung einer weiteren Weservertiefung.
Brackwasser drückt in die Bewässerungskanäle der Felder?
Zum Beispiel, aber auch andere Verschiebungen im Fluss, auch um die Zunahme des Tiedenhubs. Und schließlich die Fragen des Bedarfs der Abschnitte der Weservertiefung.
Waren die Kläger insgesamt zufrieden mit den Nachfragen des Gerichts?
Ich will mal so sagen: Wir haben uns in Leipzig nicht schlecht geschlagen. Das Gericht fragt ja nur das, was die Kläger als Fragen aufwerfen. Die Debatte ist zudem alt. Wir haben schon in einer Pressemitteilung im Jahre 2011 festgestellt, dass die geplanten Vertiefungen nach deutschem und europäischem Recht unzulässig sind und der Jade-Weser-Port als Tiefwasserhafen mit vier Liegeplätzen die bessere Alternative für große Containerschiffe ist.
Es gibt für das Gericht auch die Möglichkeit, den Fall insbesondere wegen der offenen Fragen des europäischen Wasserrechts dem europäischen Gerichtshof vorzulegen.
Habt ihr schon Sekt kalt gelegt?
Dafür ist es noch zu früh.
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