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Klage gegen US-Streitkräfte

22 ehemalige Zivilbeschäftigte der US-Streitkräfte am Flughafen Tempelhof haben Abfindungsklagen von insgesamt über einer halben Million Mark beim Berliner Arbeitsgericht erhoben. Nach einem Tarifvertrag vom April 1974 wäre nach der Entlassung der Angestellten am 30. Juni eine Abfindung fällig gewesen, sagte Anwalt Frank Lansnicker. Der Tarifvertrag sehe Abfindungen vor, wenn eine Dienststelle aus militärischen Gründen geschlossen werde und es keine andere Verwendungsmöglichkeit für das Personal gebe. Die Crux der Sache: Das Landesamt für Verteidigungslasten und die heutigen Betreiber des Flughafens Tempelhof, die Flughafengesellschaft und die Berlin-Brandenburgische Flughafen Holding, sind sich nicht einig, ob es einen Betriebsübergang von den US-Streitkräften gegeben hat oder nicht. Wenn ja, dann müßten die neuen Betreiber den zum großen Teil übernommenen Arbeitnehmern in Einzelfällen bis zu 25 Dienstjahre anrechnen.

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