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Klage gegen Kruzifix

■ Kultusministerium hält klagenden Lehrer für nicht grundrechtsfähig

Nördlingen (taz) – Eine Berufsschule ist keine Volksschule, aber dennoch eine Pflichtschule. Dies ist keine Spitzfindigkeit, sondern für eine neue juristische Auseinandersetzung um das Kruzifix an bayerischen Schulen von erheblicher Bedeutung. Der Nördlinger Berufsschullehrer Heiner Holl hat beim Verwaltungsgericht Augsburg Klage gegen den Freistaat Bayern eingereicht. Der Lehrer möchte künftig keinen Unterricht mehr in Räumen halten, in denen ein Kreuz angebracht ist. Holl bezieht sich dabei auf das Bundesverfassungsgerichtsurteil vom Mai letzten Jahres. Im Leitsatz dieses heftig umstrittenen Richterspruchs heißt es, daß die Anbringung eines Kreuzes oder Kruzifixes in staatlichen Pflichtschulen, die keine Bekenntnisschulen sind, gegen den Artikel 4 Absatz 1 des Grundgesetzes verstoße. „Eine unmißverständliche Entscheidung, die es zu respektieren gilt“, meint Holl.

Nun hat der Freistaat Bayern auf den turbulenten Streit um den höchsten Richterspruch mit einer Gesetzesänderung reagiert. Seit dem 1. Januar gilt die Neufassung des Artikels 7 Absatz 3 des Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes in Bayern, und darin ist nun wieder vorgeschrieben, daß in Volksschulen Kreuze aufzuhängen sind. „Das Bundesverfassungsgericht beruft sich auf Pflichtschulen. Ich bin an einer Pflichtschule, nicht aber an einer Volksschule. Somit gibt es hier keinerlei Rechtsgrundlage für das Aufhängen von Kreuzen“, erklärt hierzu Holl.

Der Bund für Geistesfreiheit (bfg) in Augsburg, dem inzwischen 325 konfessionslose Mitglieder angehören, kritisiert im Zusammenhang mit dem Nördlinger Kruzifixstreit noch einen ganz anderen Punkt. Laut bayerischem Kultusministerium sei der Lehrer als Beamter „nicht grundrechtsfähig“, vielmehr sei er als integraler Teil der Staatsorganisation kein Adressat der Grundrechte. Er habe keine Rechtsposition in seiner dienstlichen Funktion. „Diese Begründung ist blanker Unsinn. Mit seinem Eintritt in den Staatsdienst unterwirft sich doch der Lehrer nicht schrankenlos der ministeriellen Willkürherrschaft“, stellt der Erste Vorsitzende des bfg, Gerhard Rampp, fest. Bayerische Beamte würden auf diese Weise zu „rechtlosen Subjekten, wie Untertanen einer Bananenrepublik, herabgestuft“. Laut Rampp sind bereits weitere Klagen in Vorbereitung. Auch andere Lehrer würden sich diesen Eingriff in ihre Grundrechte nicht gefallen lassen. Das Verwaltungsgericht Augsburg wird, wie ein Sprecher bestätigte, seine Entscheidung erst nach Ostern im schriftlichen Verfahren, nicht in mündlicher Verhandlung, treffen. Klaus Wittmann

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