Klage gegen Abstandsregel für Windräder: Gegenwind für Söder
Zwei SPD-Politikerinnen klagen in Karlsruhe gegen Bayerns 10H-Abstandsregel für Windräder. Ihr Argument: Sie hemme die Energiewende.
Die beiden bayerischen Bundestagskandidatinnen Seija Knorr-Köning und Carolin Wagner von der SPD sehen das etwas anders als der Ministerpräsident und legten deshalb jetzt Verfassungsbeschwerde gegen die Regel ein, wonach Windräder in Bayern zur nächsten Wohnbebauung einen Mindestabstand vom Zehnfachen ihrer Höhe halten müssen. Die Regel war 2014 eingeführt worden.
Grundlage für den Gang nach Karlsruhe ist offensichtlich vor allem ein Gutachten, das der Leipziger Umweltrechtsexperte Kurt Faßbender vergangene Woche bei einer Klausurtagung der bayerischen SPD-Landtagsfraktion vorgestellt hat. Darin kommt der Gutachter nach Angaben der Fraktion zu dem Schluss, dass 10H zum einen die Flächenpotenziale für Windkraft um bis zu 97 Prozent einschränke, zum anderen aber auch das Repowering meist verhindere.
Repowering bezeichnet den Austausch alter Windkraftanlagen durch neuere, leistungsfähigere. Dies sei nur noch an bis zu einem Prozent der Standorte möglich. Somit sei die 10H-Regel verfassungswidrig, weil sie entgegen dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März die Reduktion der Treibhausgasemissionen verhindere.
Für die beiden Bundestagskandidatinnen aus München und Regensburg steht fest, dass mit 10H die Energiewende nicht zu schaffen sei. Die Söder-Regierung bremse die Windkraft „auf Kosten unserer Kinder“. Angesichts der angestrebten Klimaneutralität und der Verantwortung für Natur und Umwelt sei die bayerische Regel verfassungswidrig.
Im Bayerischen Landtag will die SPD indes einen Gesetzesentwurf zur Abschaffung der 10H-Regel einbringen. Sollte die Koalition aus Söders CSU und den Freien Wählern, wie zu erwarten ist, den Entwurf ablehnen, prüfe man eine neue Klage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof. Dort war die Regel 2016 bestätigt worden.
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