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Klage formal abgewiesen

■ Bundesverwaltungsgericht setzt sich nicht mit Argumenten gegen A 20 auseinander

Berlin (taz) – Aus formalen Gründen hat das Bundesverwaltungsgericht eine Klage des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen den Bau der Ostseeautobahn durchs Peenetal abgelehnt. Die Richter ließen gestern mitteilen, daß sie sich inhaltlich nicht mit den Argumenten der Umweltschützer auseinandergesetzt hätten. Es fehle an der erforderlichen Klagebefugnis. Im Landesrecht von Mecklenburg- Vorpommern sei eine Verbandsklage nicht vorgesehen.

Der BUND hatte argumentiert, die Autobahnplanungen hätten die europäische Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH) nicht beachtet. Zwar hatte die EU-Kommission im Dezember 1995 dem Bau zugestimmt. Doch entscheidende Informationen seien in Brüssel nicht bekannt gewesen.

Das Peenetal ist als „prioritärer Lebensraum“ eingestuft. In dem Gebiet südlich von Greifswald leben viele seltene Tier- und Pflanzenarten. Schreiadler und Trauerseeschwalben sind hier ebenso heimisch wie Fischotter und Biber. Die Bebauung solch strenger Schutzgebiete ist zwar möglich, wenn ein „zwingendes öffentliches Interesse“ vorliegt. Wirtschaftliche Beweggründe seien in der FFH-Richtlinie aber explizit ausgeschlossen, so BUND-Landesgeschäftsführerin Corinna Cwielag.

Erst im Januar hatten die Bundesverwaltungsrichter die Ostseeautobahn in Schleswig-Holstein vorläufig gestoppt. Auch damals hatte der BUND wegen Verstoßes gegen die FFH-Richtlinie geklagt. Der Landesverband Mecklenburg-Vorpommern überlegt nun, Antrag auf eine mündliche Verhandlung zu stellen, so wie es die Richter ausdrücklich zulassen. aje

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