in kürze ITALIEN/DEUTSCHLAND : Klage erlaubt
Ehemalige italienische Zwangsarbeiter und deren Erben können ab sofort auch vor italienischen Gerichten die Bundesrepublik Deutschland auf Entschädigung verklagen. Die Obersten Richter des römischen Kassationsgerichts gaben der Klage eines Italieners statt, der 1944 nach Deutschland deportiert worden war. (dpa)