■ BÜNDNIS 90: Klage auf Vorschuß
Berlin. Der Landesverband des Bündnis 90 hat beim Landesverfassungsgericht eine Klage gegen das Abgeordnetenhaus eingereicht. Grund dafür ist, daß das Bündnis als angebliche »Neupartei« keine Abschlagszahlungen aus der Wahlkampfkostenerstattung für die nächsten Parlamentswahlen erhalten soll. Die anderen Parteien haben bereits die ersten Raten erhalten. Das Bündnis 90 habe nicht als eigenständige politische Organisation an der letzten Wahl teilgenommen und deshalb weder Anspruch auf Kostenrückerstattung noch auf Abschlagszahlungen mit Blick auf die nächste Wahl. Das Bündnis 90 hatte an der Wahl im Dezember 1990 als Listenvereinigung teilgenommen.
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