piwik no script img

■ BÜNDNIS 90Klage auf Vorschuß

Berlin. Der Landesverband des Bündnis 90 hat beim Landesverfassungsgericht eine Klage gegen das Abgeordnetenhaus eingereicht. Grund dafür ist, daß das Bündnis als angebliche »Neupartei« keine Abschlagszahlungen aus der Wahlkampfkostenerstattung für die nächsten Parlamentswahlen erhalten soll. Die anderen Parteien haben bereits die ersten Raten erhalten. Das Bündnis 90 habe nicht als eigenständige politische Organisation an der letzten Wahl teilgenommen und deshalb weder Anspruch auf Kostenrückerstattung noch auf Abschlagszahlungen mit Blick auf die nächste Wahl. Das Bündnis 90 hatte an der Wahl im Dezember 1990 als Listenvereinigung teilgenommen.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen